Seit dem 1. April 2008 sind die Gemeinden von der Aufgabe der Tankkontrolle entbunden. Bitte wenden Sie sich direkt an das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).

Grundsatz und Ziel

Grundsatz und Ziel

Durch geeignete Massnahmen soll verhindert werden, dass beim Lagern von wassergefährdeten Flüssigkeiten die Gewässer mit nachteiligen Auswirkungen belastet werden, um die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen.

Eigenverantwortung

Bedingt durch den Fortschritt in der Tankbautechnik und der Tankausrüstung hat der Bund die gesetzlichen Vorschriften vereinfacht und auf das Wesentliche beschränkt - was aber für Sie als Eigentümer einer Tankanlage nicht bedeutet, dass Sie von Ihrer Verantwortung entbunden sind - Im Gegenteil! Die heutigen Vorschriften verlangen von Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer einer Tankanlage ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Ihrer Anlage. Sie sind verantwortlich dafür, dass diese tadellos funktioniert und keine Gefahr für die Gewässer darstellt. Als Inhaber von Anlagen mit wassergefährdeten Flüssigkeiten müssen Sie dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden.

Kontrollpflicht

Kontrollpflicht

Lageranlagen, welche nur mit einer Bewilligung der Behörde erstellt werden dürfen, d. h. alle Tanks in Grundwasserschutzzonen (S) und Tanks mit mehr als 2'000 Liter Inhalt in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen (A und Z) müssen alle 10 Jahre von einer fachkundigen Person kontrolliert werden. Es handelt sich hierbei um eine Sichtkontrolle, die aber einiges an Fachwissen voraussetzt. Im Sinne einer Serviceleistung wird Sie das AWEL oder UGZ wie bisher über die allfällige Kontrolle informieren.

Für die meldepflichtigen Anlagen ist keine Kontrollfrist vorgeschrieben. Hier tragen Sie die alleinige Verantwortung dafür, dass die Anlage dicht und funktionstüchtig bleibt. Dies heisst, Sie bestimmen auch ob und wann Sie die Anlage durch eine fachkundige Person überprüfen lassen wollen. Das AWEL oder UGZ führen Stichprobenkontrollen durch.