Aufgaben

Aufgaben

In Zusammenarbeit mit dem externen Brandschutzexperten des Gemeindeingenieurbüros ewp AG werden die Baugesuche bezüglich Brandschutzvorschriften geprüft und die entsprechenden Auflagen für die Baubewilligung formuliert. Während der Bauzeit wird die Einhaltung der Auflagen sowie die richtige Ausführung der Konstruktionen kontrolliert und nach Bauvollendung erfolgt eine Schlussabnahme.

Brandschutzvorschriften

Brandschutzvorschriften

Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie regeln die für die Zielsetzung erforderlichen Rechtsverbindlichkeiten. Die Brandschutzvorschriften gelten für neu zu errichtende Bauten und Anlagen. Bestehende Bauten und Anlagen sind verhältnismässig an die neuen Brandschutzvorschriften anzupassen.

Auskünfte und Beratung

Auskünfte und Beratung

Selbstverständlich steht Ihnen der kommunale Brandschutzexperte auch schon in der Planungsphase beratend zur Verfügung, um die Ziele des Brandschutzes mit baulichen und technischen Massnahmen rechtzeitig zu koordinieren (Baumaterialien, Brandschutzabschnitte, Fluchtwege, Notausgänge, Löschmittel etc.). Durch eine frühzeitige Planung kann nicht nur der vorbeugende Brandschutz optimal ins Projekt einfliessen, sondern auch nachträglicher Mehraufwand vermieden werden.

Kommunaler Brandschutzexperte

Kommunaler Brandschutzexperte

ewp AG
Stefan Planzer
Alte Obfelderstrasse 57
8910 Affoltern am Albis
Tel. 044 763 42 42