Parkkarte

Die Gemeinde stellt Parkkarten für zwei Parkierungszonen aus.

Es gilt die Parkierungsverordnung und die Tarif- und Vollzugsverordnung der Gemeinde Uitikon.

Parkierungszone I

Ausgeschilderte Parkplätze «Im Spilhöfler» auf öffentlichem Grund sowie auf der Widacherstrasse (Kat.-Nr. 3352).

Geltungsbereich mit Parkkarte
Montag 07:00 Uhr - Freitag 20:00 Uhr durchgehend für max. 9 Stunden ab Einparken, ausgenommen Feiertage.

Berechtigt zum Bezug einer Parkkarte in der Zone sind
In der Gemeinde domizilierte Gewerbebetriebe für jeden auf ihren Namen eingelösten leichten Motorwagen und Mitarbeitende dieser Gewerbebetriebe sowie angestellte der Gemeindeverwaltung.

Gebühren:
CHF 150.- eine Parkkarte mit Gültigkeit für ein Jahr und ein Fahrzeug
CHF 200.- für eine Parkkarte mit Gültigkeit für ein Jahr und alternativer
                 Gültigkeit für maximal sechs Fahrzeuge
CHF   20.- für eine befristete Parkkarte pro und mindestens ein Monat

Parkierungszone II

Markierte Parkplätze auf öffentlichem Grund im Bereich der SZU Station «Uitikon Waldegg», welche als blaue Zonen im Sinne von Art. 48 Abs. 2 lit. A der Signalisationsverordnung signalisiert sind.

Geltungsbereich mit Parkkarte
zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr für 6 Stunden ab Einparken.

Berechtigt zum Bezug einer Parkkarte in dieser Zone sind
Nur Einwohner der Gemeinde Uitikon für jeden auf ihren Namen eingelösten leichten Motorwagen.

Gebühren:
CHF 100.00 eine Parkkarte mit Gültigkeit für ein Jahr und ein Fahrzeug

 

Die Parkkarte kann beim Schalter der Einwohnerdienste beantragt und bezahlt werden. Benötigte Dokumente:

  • Fahrzeugausweis
  • Amtlicher Ausweis (Pass/ID/ Führerausweis)
  • Weitere Dokumente müssen auf Verlangen nachgereicht werden