Umzug innerhalb Gemeinde

Meldefrist
Bitte melden Sie sich online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste innerhalb von 14 Tagen ab Umzug (gesetzliche Frist) um.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von CHF 40.00 (Tarif- und Vollzugsverordnung der Gemeinde Uitikon) zur Folge hat.

eUmzugCH – online Umzugsmeldung
Ausländische Staatsangehörige müssen die anfallenden ausländerrechtlichen Gebühren für den Abschluss des eUmzugs direkt online bezahlen.

Die für die Ummeldung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder anschliessend via E-Mail zu uns gesandt werden an einwohnerdienste@uitikon.org. 

Persönliche Anmeldung
Bringen Sie für die Ummeldung am Schalter die notwendigen Unterlagen (siehe unten) mit.

Gebühren
-    Umzug innerhalb Gemeinde kostenlos
-    Ausländische Staatsangehörige
     Änderung der Adresse innerhalb Kanton / Gemeinde    CHF 30
     Ledige Kinder unter 18 Jahren (nur EU/EFTA)               CHF 20

 

Benötigte Dokumente


Schweizerinnen und Schweizer

– amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
– Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder Kaufvertrag

Verheiratete, bei einer Trennung
­– Erklärung zur Trennung

Umzug mit minderjährigen Kindern
Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes, falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben

 

Ausländerinnen und Ausländer

– gültiger Pass (oder EU/EFTA auch: Identitätskarte)
– Ausländerausweis
– Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder Kaufvertrag

Verheiratete, bei einer Trennung
Erklärung zur Trennung

Umzug mit minderjährigen Kindern
Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes, falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben