Melde- und Bewilligungspflicht

Melde- und Bewilligungspflicht

Sie planen ein Fest, einen Sportanlass oder eine ähnliche Veranstaltung? Für solche grösseren Anlässe benötigen Sie eine Bewilligung.

Das Gastgewerbe und der Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf unterstehen der Aufsicht des Staates. Die Gemeindebehörde ist zuständig für die Erteilung von befristeten Patenten zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes.

Feuerpolizeiliche Auflagen und Bestimmungen
Alkoholkonsum Jugendlicher

Alkoholkonsum Jugendlicher

Immer mehr Jugendliche trinken Alkohol. Sei es, um sich von Sorgen zu befreien, aus Langweile, um die Stimmung zu heben oder um ein rauschhaftes Erlebnis zu erfahren. Die Grenze zwischen Genuss und Sucht ist fliessend und für Jugendliche oft nicht kontrollierbar, was zur Abhängigkeit führen kann. Deshalb wurden auch die Alcopops und andere süsse Mixgetränke dem Alkoholgesetz unterstellt. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass die Abgabe und der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahre verboten ist (Gebrannte Wasser: nicht unter 18 Jahren).

Jugendliche reagieren auch stärker auf Alkohol als wir Erwachsene. Sie verunfallen besonders häufig, wenn Alkohol im Spiel ist. Zudem kann Alkohol die Entwicklung der Jugendlichen empfindlich stören. Seien Sie also konsequent und verlangen nötigenfalls einen Ausweis, wenn Jugendliche von Ihnen Alkohol wollen. Entsprechendes Infomaterial über Jugendliche und Alkohol sowie ein Präventionskonzept bei Grossanlässen für Veranstalter, können Sie jederzeit kostenlos bei der Gemeinde  anfordern.

Gebühren

Gebühren

Für die Behandlung von Gesuchen um Erteilung eines befristeten Patentes gelten die Ansätze nach kantonalem Recht. Sofern eine Kontrolle durch die Feuerpolizei durchgeführt wird oder bei allfälligen Bewilligungen seitens der Gemeindepolizei, ist die Gebührenverordnung der Gemeinde Uitikon (Fassung 2016) massgebend.