Veranstaltungsbewilligung

Sie planen ein öffentliches Fest, einen Sportanlass oder eine ähnliche Veranstaltung? 


Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft (die nicht gewinnstrebend sein muss, damit ein Patent erforderlich ist), durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien.


Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall, sich frühzeitig mit der Abteilung Gesundheit und Sicherheit in Verbindung zu setzten, damit beurteilt werden kann, ob eine polizeiliche Bewilligung erteilt werden muss oder ob darauf verzichtet werden kann. 


Für eine rein private Veranstaltung (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier), wo ausser geladene Gäste, Freunde und Bekannte etc. niemand Zutritt hat, ist keine polizeiliche Bewilligung notwendig. Dasselbe gilt für private Anlässe, auch wenn sie in öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden.


Frühzeitig planen
Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch für grössere Veranstaltungen ist deshalb frühzeitig – das heisst mindestens drei Monate im Voraus – bei der Gemeinde einzureichen.


Veranstaltungsgesuch

Einreichungsfristen
Gesuchseinreichung    3 Monate vor Anlass
Anschliessend wird eine Zusatzgebühr gemäss dem Gebührenreglement verrechnet.

Gesuche, welche weniger als 31 Tage vor dem Anlass eingereicht werden, werden nicht bewilligt.


Gebühren
Richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Uitikon vom 1. Januar 2024.
 

Polizeistundenverlängerung

Polizeiverordnung Art. 25

Das zuständige Ressort kann für öffentliche Veranstaltungen oder für spezielle Anlässe die Schliessungszeit für die ganze Gemeinde oder für einzelne Betriebe aufschieben oder aufheben.

Für einen Antrag füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus. 

Einreichungsfristen
Gesuchseinreichung      2 Monate vor Anlass
Anschliessend wird eine Zusatzgebühr gemäss dem Gebührenreglement der Gemeinde Uitikon verrechnet.

Gesuche, welche weniger als 7 Tage vor dem Anlass eingereicht werden, werden nicht bewilligt.

Gebühren
Richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Uitikon vom 1. Januar 2024.