Hundekontrolle

Anmeldung eines Hundes

Die Meldefrist für sämtliche Hundeangelegenheiten beträgt 10 Tage.
Für die Anmeldung eines Hundes benötigen wir:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Kopie Heimtierausweis/Impfbüchlein
  • Kopie der Bestätigung der obligatorischen Hundekursen (falls nötig und falls bereits vorhanden)

Die Anmeldegebühr pro Hund kostet CHF 10.00.

Bereits bevor ein Hund angeschafft wird, müssen einige Dinge geregelt bzw. abgeklärt werden.

Informieren Sie sich vorgängig unter den folgenden Links:

 

Ersthundehalter, Registration bei AMICUS

Die Einwohnerdienste nehmen die Erstregistrierung des Halters (erstmaliger Hundehalter) in der Datenbank AMICUS vor. Nach erfolgter Registrierung erhält der Halter eine Personen-ID Nummer zugewiesen. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen von AMICUS per Post zugestellt.
Anschliessend können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen.

Der Hundehalter muss die Personen-ID:

  • bei der Erstregistrierung des Hundes in der Schweiz dem Tierarzt mitteilen, damit dieser die Erstregistrierung des Hundes in der Datenbank AMICUS vornehmen kann.
  • beim Halterwechsel innerhalb der Schweiz, dem bisherigen Hundehalter mitteilen, damit dieser den Hund in der Datenbank AMICUS dem neuen Hundehalter übergeben kann. Der neue Hundehalter muss in der Datenbank die Übernahme anschliessend bestätigen.

 

Meldepflicht als Halter:in an die Gemeindeverwaltung Uitikon

Frist: innert 10 Tagen

  • Übernahme eines Hundes
  • Weitergabe eines Hundes
  • Tod eines Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Zu- oder Wegzug (Adresswechsel) mit dem Hund

 

Hundeabgabe

Aufgrund des Hunderegisters Uitikon wird den Hundehaltern jeweils bis spätestens im März die Rechnung für die Abgabe zugestellt.
Die Jahresabgabe beträgt pro Hund CHF 100.00 (inkl. Kantonsbeitrag).

  • Hunde sind ab dem Alter von 3 Monaten Abgabepflichtig
  • Zieht ein Hund nach dem 30. Juni in die Gemeinde Uitikon ist nur die Hälfte der Abgabe (CHF 50.00) zu begleichen
  • Stirbt ein Hund zwischen Juli und Dezember und es wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe (CHF 50.00)

 

Praktische Hundeausbildung Kanton Zürich

Finden Sie mit dem Kurs-Guide des Veterinäramts heraus, ob und welche praktischen Ausbildungskurse Sie mit Ihrem Hund im Kanton Zürich absolvieren müssen.
--> zum Kurs-Guide

Kurspflicht im Überblick

 

Einreichung der Kursnachweise

Die Kopien der Nachweise über die absolvierten Kurse sind innert eines Monat ab Erhalt dem Bereich Einwohnerdienste zuzustellen. Bewahren Sie die Original-Kursnachweise zu Hause auf, falls Sie den Kursbesuch z.B. infolge eines Umzugs später erneut belegen müssen.