FAQ Uetliberg-Bewilligungen

1. Wer muss eine Fahrbewilligung lösen?

Privater Verkehr mit Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder sowie Lieferanten müssen eine Fahrbewilligung lösen.

2. Wieso muss eine Fahrbewilligung für die Zufahrt zum Uetliberg gelöst werden?

Da für die Uetliberg- und Gratstrasse ein Fahrverbot gilt (Verkehrsanordnung vom 17. Oktober 2016 der Kantonspolizei Zürich), muss eine Fahrbewilligung gelöst werden. Es handelt sich beim Uetliberg um ein Natur- und Naherholungsgebiet, das primär mit der Uetlibergbahn (SZU) erschlossen ist. Öffentliche Parkplätze sind keine vorhanden.

3. Wann muss man eine Einzel- resp. Dauerbewilligung lösen?

Einzelbewilligung: Die Einzelbewilligung wird gelöst, wenn es sich nur um eine einmalige Hin-und Rückfahrt handelt. Die Rückfahrt muss nicht am gleichen Tag geschehen.

Dauerbewilligung: Die Dauerbewilligung wird gelöst, wenn man mehrfach die Zufahrt zum Uetliberg nutzt, wie z.B. Bauarbeiten die über eine längere Zeit andauern, Servicereparaturen welche monatlich stattfinden oder die Restaurationsbetriebe regelmässig beliefert werden müssen.

4. Muss ich den Anhänger auch im Antrag für eine Einzel- oder Dauerbewilligung angeben?

Nein, der Anhänger ist nicht anzugeben. Es genügt, wenn das Fahrzeug eingetragen wird.

5. Wann gelten Einschränkungen?

Die Einschränkungen gelten für den Transport von Güter und Waren für die Gastwirtschaftsbetriebe und Liegenschaften. Diese Bewilligungen werden werktags auf die Vormittage zwischen 06.00 Uhr und 11.00 Uhr beschränkt. An öffentlichen Ruhetagen zudem nur auf die dringend notwendigen Ergänzungslieferungen. Sonderbewilligungen können bei der Gemeindepolizei Uitikon telefonisch abgeklärt werden (Telefon 044 200 15 17, polizei@uitikon.org).

6. Was geschieht, wenn keiner der im Formular aufgeführten Gründe für die Zufahrt zum Uetliberg bei mir zutrifft?

Bitte nehmen Sie mit dem Polizeisekretariat Uitikon, Telefon 044 200 15 29, einwohnerdienste@uitikon.org Kontakt auf.

7. Muss ich die persönlichen Daten der Firma oder des Fahrers angeben?

Bitte geben Sie sowohl die Firma als auch den Fahrer an. Bei Unklarheiten können wir uns direkt beim Fahrer melden.

8. Bei der Dauerbewilligung möchte ich mehrere Bestimmungsorte eingeben, wie muss ich da vorgehen?

Bitte geben Sie auf dem Onlineformular Ihre benötigten Bestimmungsorte ein.

9. Wie muss ich vorgehen, wenn ich keine Kreditkarte bei mir habe um die Einzel- oder Dauerbewilligung zu bezahlen?

Einzel- und Dauerbewilligungen können nur per Kreditkarte bezahlt werden.

10. Wie und innert welcher Frist erhalte ich die Einzelbewilligung?

Die Einzelbewilligung wird automatisch generiert und Sie erhalten die Bewilligung innert kürzester Zeit (20 Min.) per E-Mail.

11. Wie und innert welcher Frist erhalte ich die Dauerbewilligung?

Die Dauerbewilligungen werden nicht automatisch generiert. Diese müssen manuell durch das Polizeisekretariat geprüft und bewilligt werden. Sie erhalten diese innert 10 Tagen per E-Mail.

12. Wie muss ich vorgehen, wenn ich mehrere Fahrzeuge habe?

Einzelbewilligung: Für jedes Fahrzeug muss eine separate Einzelbewilligung gelöst werden.
Dauerbewilligung: Bei der Dauerbewilligung können bis zu 5 Fahrzeuge eingetragen werden.

13. Bei wem muss ich mich melden, wenn ich eine Busse erhalten habe?

Bitte melden Sie sich bei der Gemeindepolizei Uitikon, Telefon 044 200 15 17, ordnungsbussen@uitikon.org.

14. Ich habe vor der Überwachungskamera gewendet. Trotzdem habe ich eine Busse erhalten. Wieso?

Da Sie bis auf Höhe Schule (bis Überwachungskamera) gefahren sind, haben sie bereits zwei gut sichtbare Fahrverbote missachtet. Aufgrund dessen erfolgt ein Busse von Fr. 100.00.

15. Wird bei Schneefall die Strasse geräumt?

Bei Schneefall wird keine «Schwarzräumung» durchgeführt. Schneeketten werden empfohlen.