Einwohnerdienste

Anina Rüttimann

Bereichsleiterin Sicherheit
044 200 15 21

Anwesenheiten:

- Montag
- Dienstag
- Freitag

Nicole Studer

Leiterin Gesundheit und Sicherheit
044 200 15 23

Anwesenheiten:

- Montag
- Dienstag
- Donnerstag

Anmeldung / Zuzug

Sie ziehen neu nach Uitikon? Wir heissen Sie herzlich Willkommen

Zuzug aus dem Ausland
Zuzüger aus dem Ausland müssen in jedem Fall persönlich vorbeikommen, eine online Anmeldung ist ausgeschlossen. Vor Ort füllen wir das Formular für die Aufenthaltsbewilligung aus und vereinbaren einen Termin beim Migrationsamt für die Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Unterschrift).

Meldefrist
Bitte melden Sie sich online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug (gesetzliche Frist) an.

Melden Sie sich vorgängig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab (via eUmzug oder persönlich).

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von CHF 40.00 (Tarif- und Vollzugsverordnung der Gemeinde Uitikon) zur Folge hat.

eUmzugCH – online Umzugsmeldung
Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Zürich nutzen. Die anfallenden Anmeldegebühren für den Abschluss des eUmzugs sind direkt online zu bezahlen.

Die für die Anmeldung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder anschliessend via E-Mail zu uns gesandt werden an einwohnerdienste@uitikon.org

Persönliche Anmeldung
Bringen Sie für die Anmeldung am Schalter die notwendigen Unterlagen (siehe unten) mit.
 

Gebühren
-    Anmeldung pro erwachsene Person                               CHF 20
-    Ausländische Staatsangehörige
     Änderung der Adresse innerhalb Kanton / Gemeinde    CHF 30
     Ledige Kinder unter 18 Jahren (nur EU/EFTA)               CHF 20
-    Ausländerrechtliche Gebühren gemäss
     ausländerrechtlichen Gebührenordnung

 

Benötigte Dokumente


Schweizerinnen und Schweizer

– amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
– Krankenversicherungsnachweis KVG (Police oder Karte)
– Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder Kaufvertrag

Verheiratete
­– Familienausweis oder Trauungsurkunde
­– Getrennt: Erklärung zur Trennung

Zuzug mit minderjährigen Kindern
­– Familienausweis oder Geburtsschein
– bei nicht verheirateten Eltern: Sorgerechtsentscheid
Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes,
   falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben

Zuzug mit Hund
– Impfbüchlein oder Heimtierausweis
­– Kursnachweise praktische Hundeausbildung Kanton Zürich
– Anmeldegebühr Fr. 10.- pro Hund

 

Ausländerinnen und Ausländer

– Ausländerausweis
– gültiger Pass (oder EU/EFTA auch: Identitätskarte)
– Krankenversicherungsnachweis KVG (Police oder Karte)
– Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder Kaufvertrag
– Arbeitsvertrag oder Legitimation/Studienbestätigung (bei Zuzug vom
   Ausland)
– Geburtsurkunde oder Zivilstandsdokument auf welchem Elternnamen
   ersichtlich sind
– Zivilstandsnachweis, sofern nicht ledig

Zuzug mit minderjährigen Kindern
– Familienausweis oder Geburtsschein
– bei nicht verheirateten Eltern: Sorgerechtsentscheid
Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes,
   falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben

Zuzug mit Hund
– Impfbüchlein oder Heimtierausweis
– Kursnachweise praktische Hundeausbildung Kanton Zürich
– Anmeldegebühr Fr. 10.- pro Hund