Adressauskünfte

Unsere Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen (Informations- und Datenschutzgesetz):  

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung bekannt gegeben:
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum einer Person. 

Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Weitere Personendaten können bekanntgegeben werden, wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird. 

Adressauskünfte sind kostenpflichtig und werden in der Regel nur nach schriftlichem Gesuch beantwortet.