Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen

Die Anlageneigentümerschaft ist verantwortlich für die regelmässige Reinigung ihrer Feuerungsanlage. Sie beauftragen dazu einen Kaminfeger, welcher über eine Bewilligung der Kantonalen Feuerpolizei zur Reinigung von Feuerungsanlagen verfügt. Der Kaminfeger unterstützt den Anlageneigentümer/-nutzer dahingehend, in dem er auf die fällige Kontrolle / Reinigung seiner Feuerungsanlage hinweist und so dafür sorgt, dass der vorgeschriebene Turnus eingehalten wird. Entsteht wegen fehlender Reinigung an Feuerungsanlagen ein Schaden, kann die kantonale Gebäudeversicherung Regress nehmen.

Mit der regelmässigen Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen (Feuerungsaggregat, Verbindungsrohr und -kanal, Abgasleitung und Kamin) durch den Kaminfeger wird mit minimalem Unterhaltsaufwand eine optimale Betriebssicherheit erreicht und die Lebensdauer der Anlage verlängert. Ausserdem wird eine rationelle Energienutzung ermöglicht (höherer Nutzungsgrad, Energiesparen, reduzierte Heizkosten) und somit ein aktiver Beitrag an den Umweltschutz geleistet.

Der Turnus für die Reinigung von Feuerungsanlagen ist in der Weisung "Reinigung von Feuerungsanlagen" der Kantonalen Feuerpolizei ersichtlich.

Eine Übersicht der Kaminfeger mit gültiger Bewilligung zur Reinigung von Feuerungsanlagen oder weitere Informationen, wie z. B. die Pflichten des Kaminfegermeisters, Tarife usw. finden Sie auf der Hompage der Kantonalen Feuerpolizei.