Inventar der Landschaft- und Naturobjekte

Die Gemeinde Uitikon verfügt seit 1982 / 1984 über eine kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz. Insbesondere werden darin

• Geologische Schutzzonen
• Pflanzenschutzzonen
• Baum- und Heckenschutz (Parks, wertvolle Bäume, Feldgehölze, Hecken, Bachgehölze)
• Naturschutzzonen (Nass- und Trockenstandorte)

unter Naturschutz gestellt. Die Verordnung regelt den Schutzzweck, die Schutzanordnung sowie Pflege und Unterhalt.   

Falls Sie Fragen zu diesem Inventar haben oder sich über ein bestimmtes Objekt informieren möchten, wenden Sie sich bitte an uns.