Organisieren von Bestattungen

Zum schmerzlichen Verlust eines Angehörigen sprechen wir Ihnen unser Beileid aus.   

Welche Formalitäten sind nun zu erledigen? (Details siehe auch Merkblatt Todesfall)

Als Erstes ist der Tod durch einen Arzt bestätigen zu lassen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Danach darf eine Überführung der verstorbenen Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs oder ins Krematorium in die Wege geleitet werden. Die Überführung zu veranlassen ist Sache des Bestattungsamtes der Wohngemeinde des Verstorbenen bzw. an Wochenenden Sache des Pikettdienstes. 

Der Todesfall ist von den nächsten Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person innert 2 Tagen auf dem Bestattungsamt zu melden. Wir organisieren die Bestattung und helfen Ihnen beim Erledigen der nächsten Schritte. Damit wir uns auf Ihren Besuch vorbereiten können, bitten wir Sie telefonisch einen Bestattungstermin zu vereinbaren (Telefon 044 200 15 25).

An Wochenenden und Feiertagen ist das Bestattungsamt nicht besetzt. Die Bestattungsorganisation kann am nächsten Arbeitstag vorgenommen werden. Ist ein Tod zu Hause eingetreten, kann die Einsargung und Überführung mit dem Bestattungsinstitut Gerber abgesprochen werden. Das Unternehmen wird unter Absprache mit Ihnen die Überführung in die Aufbahrungshalle Friedhof Uitikon oder ins Krematorium Nordheim, Zürich, vornehmen. Das Bestattungsamt und der Pikettdienst des Bestattungsinstitut Gerber sind unter der Telefonnummer 044 200 15 25 erreichbar.

Dem Bestattungsamt sind folgende Dokumente abzugeben:

  • Original der ärztlichen Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Pass und/oder ID 
  • Ausländerausweis

Was wird auf dem Bestattungsamt besprochen / organisiert?

  • Einsargung und Überführung der verstorbenen Person
  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person? 
  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Grabtyp (Erdgrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Nischenwand, Familiengrab)
  • Datum und Ort der Bestattung und Abdankung
  • Sargwunsch / Urnenwunsch
  • Amtliche Todesanzeige