Versicherungspflicht

Versicherungspflicht

Sämtliche Gebäude im Kanton Zürich sind bei der GVZ zu versichern. Die Versicherung ist obligatorisch für alle Gebäude mit einem Wert über CHF 5'000. Dabei erhält jedes Gebäude eine von der GVZ bestimmte Versicherungsnummer. Die Assekuranzschilder werden durch die Gemeinde organisiert und der Eigentümerschaft kostenlos zur Montage zugestellt.

Die Gebäude sind versichert gegen Feuer-, Elementar- und Erdbebenschäden. Detaillierte Angaben können Sie aus dem Gesetz über die Gebäudeversicherung und den Vollzugsbestimmungen entnehmen. Schadensmeldungen sind unverzüglich beim Statthalteramt Dietikon anzumelden, ansonsten können die Entschädigungen gekürzt werden.

Bauzeitversicherung

Bauzeitversicherung

Für Neubauten sowie für wesentliche An- und Umbauten mit einer Wertvermehrung von über CHF 50'000  oder über 50 % des bisherigen Versicherungswertes ist bei der GVZ vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. Nach Bauende ist eine Schätzung zu beantragen.

Revisionsschätzungen

Revisionsschätzungen

Der Versicherungswert von bestehenden Gebäuden wird in der Regel alle 15 Jahre überprüft. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde werden jährlich die von der GVZ bestimmten Gebäude durch deren Schätzer (Architekten) neu bewertet. Die Gemeinde koordiniert dabei an den vorgegebenen Daten einen Laufplan für die Schätzer und stellt der Eigentümerschaft das Einladeschreiben der GVZ zu. Bei Verhinderungen muss der Termin auf das nächste Jahr verschoben werden.