Einbürgerungen
- Erteilen von Auskünften
- Abgabe von Einbürgerungsformularen
- weitere Bearbeitung der Einbürgerungsgesuchen
Einbürgerungen von Schweizern
Für die Behandlung des Einbürgerungsgesuches von Schweizerinnen und Schweizern sind folgende Kriterien gemäss der kantonalen Bürgerrechtsverordnung massgebend:
- mindestens 2 Jahre in Uitikon wohnhaft
- Gesuchsteller kann sich und seine Familie wirtschaftlich erhalten
- Gesuchsteller besitzt einen unbescholtenen Ruf
Nach 10 Jahren Wohnsitz in Uitikon ist das Einbürgerungsgesuch kostenlos (ausgenommen Verwaltungsgebühr).
Ledige Personen
- Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- Auszug aus dem Zentralstrafregister (nur für über 15-jährige Personen)
- Auszug aus dem Betreibungsregister der Gemeinde Uitikon (nur für volljährige Personen)
- schriftliche Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird; die Gründe für eine allfällige Beibehaltung sollten aufgeführt werden.
Verheiratet, getrennte oder geschiedene Personen
- Familienschein, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- Auszug aus dem Betreibungsregister der Gemeinde Uitikon (nur für volljährige Personen)
- Auszug aus dem Zentralstrafregister (nur für über 15-jährige Personen)
- schriftliche Erklärung ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird; die Gründe für eine allfällige Beibehaltung sollten aufgeführt werden
- Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung von geschiedenen oder rechtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden möchten
Der Kanton Zürich kennt keine Beschränkung der Anzahl der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte. Es gibt jedoch Kantone, die eine Beschränkung der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte kennen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor der Gesuchstellung bei dem zuständigen Zivilstandsamt Ihrer bisherigen Heimatorte über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Beibehaltung oder eines Verzichtes Ihres bisherigen Bürgerrechtes erkundigen (evtl. mit Kosten verbunden).
Einbürgerungen von Ausländern
ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG
Ab 01.01.2023 müssen alle Personen, wenn vorausgesetzt, den kantonalen Deutschtest und den Grundkenntnistest machen. Die Bestätigungen der Kurse sind bei der Gesuchs Einreichung beizulegen.
Kantonaler Deutschtest
In diesen Situationen brauchen Sie keinen Deutschtest:
- Ich spreche Deutsch als Muttersprache
- Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule in deutscher Sprache
- Ich habe eine Lehre oder ein Studium in deutscher Sprache gemacht
- Ich habe schon einen anderen Deutsch-Test auf Niveau B1 gemacht
Die Gemeinde Uitikon hat einen Dienstleistungsvertrag mit der bildungswerkstatt zürich gemacht. Die Einwohner von Uitikon welche sich einbürgern lassen möchten, können den Deutschtest dort machen. Die Homepage ist aktuell noch nicht aufgeschaltet.
Formular für Einbürgerungsprüfung 2023
Grundkenntnistest
Ab 01.01.2023 müssen alle Personen, wenn vorausgesetzt, den Grundkenntnistest absolvieren.
In diesen Situationen brauchen Sie keinen Grundkenntnistest:
- Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule in der Schweiz
- Ich habe eine Lehre oder ein Studium in der Schweiz gemacht
Formular für Einbürgerungskurse 2023
Formular für Einbürgerungsprüfung 2023
Neu kann die ordentliche Einbürgerung online ausgefüllt werden. Wir bitten alle Bewerbenden diese Option und Möglichkeit zu nutzen.
Checkliste ordentliche Einbürgerung
- Informieren
Informieren Sie sich über das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich über die Website des Kantons oder am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste oder auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM
- Voraussetzungen erfüllt?
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllen: Einbürgerungs-Checker
- Eintragung im schweizerischen Zivilstandsregister
Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihren aktuellen Daten im schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsamt) eingetragen sind. Eintrag im Zivilstandsregister
Für die Gemeinde Uitikon ist das Zivilstandsamt Dietikon zuständig.
- Anschliessend füllen Sie das Gesuch online aus und reichen es so dem Gemeindeamt Kanton Zürich, Abteilung Einbürgerung, auch online ein.
Gebühren
Gemeindegebühren
bis 25 Jahre | CHF 250.– |
über 25 Jahre | CHF 500.– |
Kommunale Administrations- und Publikationskosten (auch bei Rückzug des Gesuchs)
Bewerber (Erwachsene oder Kind) | CHF 250.– |
Bewerber/Familie mit 1 Kind | CHF 300.– |
Bewerber/Familie mit 2 Kindern | CHF 400.– |
Bewerber/Familie mit mehr als 2 Kindern | CHF 500.– |
Kantonsgebühren
bis 25 Jahre | CHF 250.– |
über 25 Jahre | CHF 500.– |
miteingebürgerte Kinder sind kostenlos | |
bei Ausweisung | CHF 200.– |
Bundesgebühren
minderjährige Person | CHF 50.– |
volljährige Person | CHF 100.– |
Ehepaar | CHF 100.– |
Ehepaar | CHF 150.– |
miteingebürgerte Kinder sind kostenlos | |
bei Ausweisung | CHF 300.– |
ERLEICHTERTE Einbürgerung
Folgende Personen können sich erleichtert einbürgern lassen:
- Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern (zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereit Schweizer Bürger/in)
- Staatenlose Kinder unter 18 Jahren
- Kinder unter 22 Jahre eines eingebürgerten Elternteils
- Personen der dritten Ausländergeneration
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Information zu Voraussetzungen und Vorgehen
Bundesamt für Migration
Vorgehen
- Informieren Sie sich mit den obenstehenden Links über das erleichterte Einbürgerungsverfahren
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen: Einbürgerungs-Checker
- Die Gesuchsunterlagen können Sie auf der Gemeinde, Abteilung Einwohnerdienste, beziehen oder via SEM (ch.sem.admin.ch) bestellen
- Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse:
Staatssekretariat für Migration SEM, Sektion Einbürgerungen, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabbern
Gebühren
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900.-. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.-