Einbürgerungen

Einbürgerungen von Schweizern
Für die Behandlung des Einbürgerungsgesuches von Schweizerinnen und Schweizern sind folgende Kriterien gemäss der kantonalen Bürgerrechtsverordnung massgebend:

  • bereits im Besitz des Schweizer Bürgerrechts
  • mindestens 2 Jahre in Uitikon wohnhaft
  • Gesuchsteller kann sich und seine Familie wirtschaftlich erhalten
  • Gesuchsteller besitzt einen unbescholtenen Ruf
  • bei Bewerbern zwischen 16 und 25 Jahren reichen 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich

Benötigte Unterlagen

Ledige Personen

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Ausweiskopie (Pass/ID)
  • Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim Zivilstandsamt des aktuellen Heimatortes)
  • Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (ab 18 Jahren)
  • Betreibungsregisterauszug der letzten 5 Jahre, nicht älter als 3 Monate (ab 16 Jahren)
  • Steuerbescheinigung wird durch die Verwaltung direkt beim Steueramt eingeholt
  • schriftliche Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird, die Gründe für eine allfällige Beibehaltung sollten aufgeführt werden

Verheiratet, getrennte oder geschiedene Personen

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Ausweiskopie (Pass/ID)
  • Familienausweis, nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim Zivilstandsamt des aktuellen Heimatortes)
  • Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (ab 18 Jahren)
  • Betreibungsregisterauszug der letzten 5 Jahre, nicht älter als 3 Monate (ab 16 Jahren)
  • Steuerbescheinigung wird durch die Verwaltung direkt beim Steueramt eingeholt
  • schriftliche Erklärung ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird, die Gründe für eine allfällige Beibehaltung sollten aufgeführt werden
  • Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung von geschiedenen oder rechtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden möchten

Der Kanton Zürich kennt keine Beschränkung der Anzahl der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte. Es gibt jedoch Kantone, die eine Beschränkung der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte kennen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor der Gesuchstellung bei dem zuständigen Zivilstandsamt Ihrer bisherigen Heimatorte über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Beibehaltung oder eines Verzichtes Ihres bisherigen Bürgerrechtes erkundigen (evt. mit Kosten verbunden).

 

Einbürgerung Schweizer

Bewerber ab vollendetem 25. AltersjahrCHF 250.–
Bewerber bis zum vollendetem 25. AltersjahrCHF 125.-
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrechtgebührenfrei

Kommunale Administrations- und Publikationskosten

Bewerber ab vollendetem 25. AltersjahrCHF 250.–
Bewerber bis zum vollendetem 25. AltersjahrCHF 125.-
 
  • Bewerber bis zum vollendeten 20. Altersjahr
  • Minderjährige Kinder die mit den Eltern eingebürgert werden
  • Personen die ihren Wohnsitz seit mind. 10 Jahren in Uitikon haben
 
gebührenfrei

Einbürgerungen von Ausländern


ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG

Neu kann die ordentliche Einbürgerung online ausgefüllt werden. Wir bitten alle Bewerbenden diese Option und Möglichkeit zu nutzen.

Checkliste ordentliche Einbürgerung

Vorgehen zur Einreichung des Gesuchs für die ordentliche Einbürgerung:

  1. Informieren
    Informieren Sie sich über das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich über die Website des Kantons oder am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste oder auf der Website des Staatssekretariat für Migration SEM
     
  2. Voraussetzungen erfüllt?
    Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllen
    Einbürgerungs-Checker
     
  3. Eintragung im schweizerischen Zivilstandsregister
    Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihren aktuellen Daten im schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsamt) eingetragen sind. Eintrag im Zivilstandsregister
    Für die Gemeinde Uitikon ist das Zivilstandsamt Dietikon zuständig
     
  4. Anschliessend füllen Sie das Gesuch online aus und reichen es so dem Gemeindeamt Kanton Zürich, Abteilung Einbürgerung, auch online ein.

 

Kantonaler Deutschtest

In diesen Situationen brauchen Sie keinen Deutschtest:

  • Ich spreche Deutsch als Muttersprache
  • Ich bin aktuell in der obligatorischen Schule auf Deutsch
  • Ich bin aktuell in der Lehre oder im Gymnasium auf Deutsch
  • Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule auf Deutsch
  • Ich habe eine Lehre oder ein Studium auf Deutsch gemacht
  • Ich habe schon einen anderen Deutsch-Test auf Niveau B1 gemacht

Das Deutschzertifikat muss mit der Gesuchseinreichung abgegeben werden.

 

Grundkenntnistest

In diesen Situationen brauchen Sie keinen Grundkenntnistest:

  • Ich bin aktuell in einer obligatorischen Schule in der Schweiz
  • Ich bin aktuell in der Lehre oder im Gymnasium in der Schweiz
  • Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule in der Schweiz. Von diesen 5 Jahren waren mindestens 3 Jahre auf Sekundarstufe 1.
  • Ich habe eine Lehre oder das Gymnasium in der Schweiz gemacht.

Der Nachweis für den Grundkenntnistest können Sie während des Verfahrens einreichen.

Die Gemeinde Uitikon hat einen Dienstleistungsvertrag mit der bildungswerkstatt zürich. Die Einwohner von Uitikon welche sich einbürgern lassen möchten, können den Deutschtest und/oder den Grundkenntnistest dort machen. Sämtliche Informationen über die Vorbereitungskurse und den Test sind auf der Homepage aufgeschaltet.

 

Gebühren

Ordentliche Einbürgerung
Kommunale Einbürgerungsgebühr

Bewerber ab vollendetem 25. AltersjahrCHF 500.-
Bewerber bis zum vollendetem 25. AltersjahrCHF 250.–
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrechtgebührenfrei

 

Kommunale Administrations- und Publikationskosten

Bewerber ab vollendetem 25. AltersjahrCHF 250.–
Bewerber bis zum vollendetem 25. AltersjahrCHF 125.-
 
  • Bewerber bis zum vollendetem 20. Altersjahr
  • Minderjährige Kinder die mit den Eltern eingebürgert werden
  • Personen die ihren Wohnsitz seit mind. 10 Jahren in Uitikon haben
 
gebührenfrei

Kantonsgebühren

unter 20 Jahrekostenlos
bis 25 JahreCHF 250.-
über 25 JahreCHF 500.-
miteingebürgerte Kinderkostenlos
bei AbweisungCHF 200.-

 

Bundesgebühren

unter 18 JahreCHF 50.-
über 18 JahreCHF 100.-
EhepaarCHF 150.-
miteingebürgerte Kinderkostenlos
bei AbweisungCHF 300.-

 

ERLEICHTERTE Einbürgerung

Folgende Personen können sich erleichtert einbürgern lassen:

  • Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern (zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereit Schweizer Bürger/in)
  • Staatenlose Kinder unter 18 Jahren
  • Kinder unter 22 Jahre eines eingebürgerten Elternteils
  • Personen der dritten Ausländergeneration

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Information zu Voraussetzungen und Vorgehen
Bundesamt für Migration

 

Vorgehen

  1. Informieren Sie sich mit den obenstehenden Links über das erleichterte Einbürgerungsverfahren
     
  2. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen: Einbürgerungs-Checker
     
  3. Die Gesuchsunterlagen können Sie auf der Gemeinde, Abteilung Einwohnerdienste, beziehen oder via SEM (ch.sem.admin.ch) bestellen
     
  4. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse:
    Staatssekretariat für Migration SEM, Sektion Einbürgerungen, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabbern
     
  5. Nachdem die Gesuchsunterlagen vom Bund und Kanton geprüft wurden, erhält die Gemeinde den Auftrag, einen Erhebungsbericht zu erstellen. Hierfür werden Sie von der Abteilung Einbürgerung der Gemeinde Uitikon zu einem persönlichen Gespräch eingeladen

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

 

Gebühren
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900.-. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.-