Durchführung und Kontrollbericht

Durchführung und Kontrollbericht

Die Kontrollen werden durch den externen Brandschutzexperten des Ingenieurbüros ewp AG durchgeführt. Die Eigentümerschaft wird ca. 3 Wochen vor der Durchführung einer Kontrolle schriftlich avisiert.

Die Eigentümerschaft und Nutzer von Bauten erhalten anschliessend durch das Sekretariat Feuerpolizei einen schriftlichen Kontrollbericht. Dieser gibt Aufschluss über den brandschutztechnischen Zustand der kontrollierten Bauten und Anlagen, zeigt Abweichungen gegenüber den geltenden Brandschutzvorschriften auf und schlägt Lösungen und Fristen für deren Behebung vor.

Gebühren

Gebühren

Beförderungsanlagen

Für die Erteilung der Ausführungsbewilligung, die Kontrolle der Anlage und die Ausstellung der Betriebsbewilligung werden die der Gemeinde erwachsenden Kosten für die Experten nach Aufwand bzw. nach gültigem kantonalem Tarif verrechnet.

Schutzraumkontrolle

Arthur Schäfer, 044 492 40 37