Sommeröffnungszeiten
Von Montag, 13. Juli bis und mit Freitag, 14. August 2026, folgende Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr (durchgehend)
Von Montag, 13. Juli bis und mit Freitag, 14. August 2026, folgende Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr (durchgehend)
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).
In Siedlungsgebieten (z.B. Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
-Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
-Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
-Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
-Grillasche nicht unachtsam entsorgen
-Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
-Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten
Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen (Art. 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz).
Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.
Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
In der Nacht auf Samstag ereignete sich in einem Feuerwerkdepot in einem Waldstück von Uitikon Waldegg eine Explosion. Mehr Informationen dazu auf dem News Portal der Kantonspolizei: Kantonspolizei Zürich | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Neuer Dienst über Guidle ab 22. Juli 2026
Von Dienstag bis Freitag, 08.30 – 11.30 Uhr erreichbar.
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service und Zugriff auf alle relevanten Informationen, Kontaktdaten und zuständige Ansprechpartner. So finden Sie rasch alles Wichtige auf einen Blick inkl. Online-Schalter
Über den Online-Schalter haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen an die Gemeinde jederzeit und unabhängig von Öffnungszeiten und Wochentagen flexibel zu erledigen. Im Unterschied zu den Dienstleistungen von A - Z finden finden Sie hier durchgängig ausschliesslich Onlineservices
Planen Sie einen eigenen Anlass? Über die Raumreservation ist es möglich, attraktive Veranstaltungsräume auf der Allmend oder im Üdiker-Huus (Kapazität bis 450 Personen) zu mieten
Immer auf dem neusten Stand
Für jeden etwas dabei