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Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 196 vom 30. September 2019 werden gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Uitikon für Einzelbewilligungen CHF 10.00 und für Dauerbewilligungen CHF 80.00 im Debit- oder Kreditverfahren erhoben.
 

Die Bezahlung erfolgt online mit Debit- oder Kreditkarte.

Von den Gebühren sind ausgenommen:

  • Notwendige Fahrten von Polizei, Sanität, Feuerwehr, Ärzten und ärztliches Hilfspersonal im Einsatz sowie Personen- und Tiertransporte medizinischer Notfälle
  • Fahrten im Auftrag der Gemeinden Stallikon und Uitikon sowie die Städte Adliswil und Zürich, des Bundes oder des Kantons
  • Fahrten zum Betrieb / Unterhalt der Sendeanlagen sowie SZU Bahnbetrieb und Luftseilbahn Adliswil Felsenegg
  • Konzessionierte Postdienste
  • Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
  • Wildhüter und Jäger

Fahrzeuggewicht über 18t (Achsenlast 6t)
Das zulässige Fahrzeuggewicht beträgt 18t (Achsenlast 6t), schwerere Fahrzeuge benötigen eine Einverständniserklärung des Leiters der Werkbetriebe von Uitikon, wenn es den Strassenabschnitt auf Gemeindegebiet Uitikon betrifft.
Betrifft es die Zufahrt von der Hinterbuchenegg her, ist eine Bestätigung des Werkleiters der Gemeinde Stallikon erforderlich.

Name
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Ausnahmebewilligungen (PDF, 77.54 kB) Download 0 Allgemeine Nutzungsbedingungen der Ausnahmebewilligungen
Uetliberg Fahrbewilligung Bestimmungsorte (PDF, 11.82 MB) Download 1 Uetliberg Fahrbewilligung Bestimmungsorte