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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Reichen die Renten der AHV oder IV und allfällige weitere Einkünfte nicht, um den minimalen Lebensunterhalt zu decken, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die SVA Zürich für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Weitere Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV sowie das Anmeldeformular erhalten Sie bei der SVA Zürich.
SVA mit Merkblättern und Formularen
Per 1. Januar 2025 wurde die Zusatzleistungsverordnung des Kantons Zürich angepasst. Personen mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV werden seither auch Betreuung und Hilfsmittel im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu bleiben und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Bei Fragen zum Bezug von Betreuungsleistungen, steht Ihnen die Abteilung Soziales zur Verfügung.
Kontakt
Zusatzleistungen zur AHV/IVZürcherstrasse 59
8142 Uitikon
Tel. 044 200 15 39
soziales@uitikon.org
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