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Amtliche Beglaubigung und Echtheitsbescheinigung

17. September 2026

Eine Beglaubigung oder Echtheitsbescheinigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde- / Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

Betreibungsamt Birmensdorf, Zürcherstrasse 24, 8903 Birmensdorf, 044 739 12 18
Notariat z. B. in Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren, 044 752 37 00

Für eine Apostille / Überbeglaubigung wenden Sie sich an die Staatskanzlei des Kantons Zürich. 043 259 20 18, beglaubigung@ds.zh.ch

Die Gemeindeverwaltung kann KEINE Beglaubigungen oder Echtheitsbescheinigungen vornehmen.

Lebensbescheinigungen für z. B. die Rentenauszahlungen können jederzeit auf der Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Bringen Sie dafür das entsprechende Formular für die Lebensbescheinigung und ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Pass/ID) mit. Die Lebensbescheinigung ist kostenlos.

Abteilung Gesundheit und Sicherheit