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Hundekontrolle

Neuerungen gültig ab 1. Juni 2025

Anmeldung eines Hundes

Die Meldefrist für sämtliche Hundeangelegenheiten beträgt 10 Tage.
Für die Anmeldung eines Hundes benötigen wir:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Kopie Heimtierausweis/Impfbüchlein
  • Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende
  • Praktischer Ausbildungskurs für alle Hunde

Die Anmeldegebühr pro Hund beträgt CHF 10.00.

Bereits bevor ein Hund angeschafft wird, müssen einige Dinge geregelt bzw. abgeklärt werden. Informieren Sie sich vorgängig unter den Links im Online-Schalter.

Ersthundehalter: Registration bei AMICUS

Die Einwohnerdienste nehmen die Erstregistrierung des Halters in der Hundedatenbank AMICUS vor. Nach erfolgter Registrierung erhält der Halter eine Personen-ID Nummer zugewiesen. Die Benutzerdaten und das Passwort werden von AMICUS per E-Mail zugestellt.

Der Hundehalter muss die Personen-ID:

  • bei der Erstregistrierung des Hundes in der Schweiz dem Tierarzt mitteilen, damit dieser die Erstregistrierung des Hundes in der Datenbank AMICUS vornehmen kann.
  • beim Halterwechsel innerhalb der Schweiz, dem bisherigen Hundehalter mitteilen, damit dieser den Hund in der Datenbank AMICUS dem neuen Hundehalter übergeben kann. Der neue Hundehalter muss in der Datenbank die Übernahme anschliessend bestätigen.

Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende

Neu müssen Hundehalterinnen und Hundehalter, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.

Praktische Ausbildungskurse für alle Hunde

Wer sich ab 1. Juni 2025 neu einen Hund zulegt oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zügelt, muss innert 12 Monaten einen praktischen Hundekurs absolvieren.

Meldepflichten als Halter an die Gemeindeverwaltung Uitikon

Frist: innert 10 Tagen

  • Übernahme eines Hundes
  • Weitergabe eines Hundes
  • Tod eines Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Zu- oder Wegzug (Adresswechsel) mit dem Hund

Hundeabgabe (Hundesteuer)

Hundehaltern wird jeweils bis spätestens im Februar die Rechnung für die Abgabe zugestellt.
Die Jahresabgabe beträgt pro Hund CHF 100.00 (inkl. Kantonsbeitrag).

  • Hunde sind ab dem Alter von 3 Monaten Abgabepflichtig
  • Zieht ein Hund nach dem 30. Juni in die Gemeinde Uitikon ist nur die Hälfte der Abgabe (CHF 50.00) zu begleichen
  • Stirbt ein Hund zwischen Juli und Dezember und es wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe (CHF 50.00)

Was gilt für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert sind und die nach bisheriger Gesetzeslage kurspflichtig sind?

Mit der Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung entfällt die rechtliche Grundlage, um Hundekurse nach bisherigem Recht durchzusetzen. Das Veterinäramt empfiehlt aber dringend, dass Sie ihre Hunde ausbilden und laufende Kurse nach Möglichkeit abschliessen. Sie als Halter oder Halterin stehen in der Verantwortung, ihre Hunde so zu führen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Sie müssen ihren Hund auch in anspruchsvollen Situationen sicher führen und kontrollieren können.