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Zusatzleistungen zur AHV: Finanzielle Unterstützung bei der Betreuung zu Hause und bei Hilfsmitteln
Per 1. Januar 2025 wurde die Zusatzleistungsverordnung des Kantons Zürich angepasst. Personen mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV werden seither auch Betreuung und Hilfsmittel im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu bleiben und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Bei Fragen zum Bezug von Betreuungsleistungen, steht Ihnen die Abteilung Soziales zur Verfügung.
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| Merkblatt für Altersrentnerinnen und -rentner mit Anspruch auf Zusatzleitungen zur AHV (PDF, 438.43 kB) | Download | 0 | Merkblatt für Altersrentnerinnen und -rentner mit Anspruch auf Zusatzleitungen zur AHV |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zusatzleistungen zur AHV/IV | 044 200 15 39 | soziales@uitikon.org |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales | 044 200 15 39 | soziales@uitikon.org |