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Einbürgerungen

Einbürgerungen von Schweizerinnen und Schweizern

Für die Behandlung des Einbürgerungsgesuches von Schweizerinnen und Schweizern sind folgende Kriterien gemäss der kantonalen Bürgerrechtsverordnung massgebend:
•    bereits im Besitz des Schweizer Bürgerrechts
•    mindestens 2 Jahre in Uitikon wohnhaft
•    Gesuchsteller kann sich und seine Familie wirtschaftlich erhalten
•    Gesuchsteller besitzt einen unbescholtenen Ruf
•    bei Bewerbern zwischen 16 und 25 Jahren reichen 2 Jahre Wohnsitz im
     Kanton Zürich
 

Benötigte Unterlagen
•    Ausgefülltes Gesuchsformular
•    Ausweiskopie (Pass/ID)
•    Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim
     Zivilstandsamt des aktuellen Heimatortes)
•    Strafregisterauszug (Privatauszug), nicht älter als 3 Monate
     (ab 18 Jahren)


Der Kanton Zürich kennt keine Beschränkung der Anzahl der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte. Es gibt jedoch Kantone, die eine Beschränkung der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte kennen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor der Gesuchstellung bei dem zuständigen Zivilstandsamt Ihrer bisherigen Heimatorte über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Beibehaltung oder eines Verzichtes Ihres bisherigen Bürgerrechtes erkundigen (evtl. mit Kosten verbunden).

Es werden keine Einbürgerungsgebühren für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht erhoben.

Kommunale Administrationskosten

Bewerber ab vollendetem 25. Altersjahr CHF 250.-
Bewerber bis zum vollendetem 25. Altersjahr CHF 125.-
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht gebührenfrei
Minderjährige Kinder die mit den Eltern eingebürgert werden gebührenfrei
Personen die ihren Wohnsitz seit mind. 10 Jahren in Uitikon haben gebührenfrei

 

Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern


ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG

Die ordentliche Einbürgerung kann mittlerweile online ausgefüllt werden. Wir bitten alle Bewerbenden diese Option und Möglichkeit zu nutzen.

Checkliste ordentliche Einbürgerung

Vorgehen zur Einreichung des Gesuchs für die ordentliche Einbürgerung:

  1. Informieren
    Informieren Sie sich über das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich über die Website des Kantons, am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste oder auf der Website des Staatssekretariat für Migration SEM.
     
  2. Voraussetzungen erfüllt?
    Prüfen Sie mit dem Einbürgerungs-Checker, ob Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllen.
     
  3. Eintragung im schweizerischen Zivilstandsregister
    Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihren aktuellen Daten im schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsamt) eingetragen sind. Eintrag im Zivilstandsregister.
    Für die Gemeinde Uitikon ist das Zivilstandsamt Dietikon zuständig.
     
  4. Anschliessend füllen Sie das Gesuch online aus und reichen es so dem Gemeindeamt Kanton Zürich, Abteilung Einbürgerung, ein.

 

Kantonaler Deutschtest

In diesen Situationen brauchen Sie keinen Deutschtest:

  • Ich spreche Deutsch als Muttersprache
  • Ich bin aktuell in der obligatorischen Schule auf Deutsch
  • Ich bin aktuell in der Lehre oder im Gymnasium auf Deutsch
  • Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule auf Deutsch
  • Ich habe eine Lehre oder ein Studium auf Deutsch gemacht
  • Ich habe schon einen anderen Deutsch-Test auf Niveau B1 gemacht

Das Deutschzertifikat muss mit der Gesuchseinreichung abgegeben werden.

 

Grundkenntnistest

In diesen Situationen brauchen Sie keinen Grundkenntnistest:

  • Ich bin aktuell in einer obligatorischen Schule in der Schweiz
  • Ich bin aktuell in der Lehre oder im Gymnasium in der Schweiz
  • Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule in der Schweiz. Von diesen 5 Jahren waren mindestens 3 Jahre auf Sekundarstufe 1.
  • Ich habe eine Lehre oder das Gymnasium in der Schweiz gemacht.

Der Nachweis für den Grundkenntnistest können Sie während des Verfahrens einreichen.

Die Gemeinde Uitikon hat einen Dienstleistungsvertrag mit der Bildungswerkstatt Zürich. Die Einwohner von Uitikon welche sich einbürgern lassen möchten, können den Deutschtest und/oder den Grundkenntnistest dort absolvieren. Sämtliche Informationen über die Vorbereitungskurse und den Test sind auf der Homepage aufgeschaltet.

 

Gebühren ordentliche Einbürgerung
Kommunale Einbürgerungsgebühr

Bewerber ab vollendetem 25. Altersjahr CHF 500.-
Bewerber bis zum vollendetem 25. Altersjahr CHF 250.–
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht gebührenfrei

 

Kommunale Administrationskosten

Bewerber ab vollendetem 25. Altersjahr CHF 250.–
Bewerber bis zum vollendetem 25. Altersjahr CHF 125.-

Bewerber bis zum vollendetem 20. Altersjahr
Minderjährige Kinder die mit den Eltern eingebürgert werden
Personen die ihren Wohnsitz seit mind. 10 Jahren in Uitikon haben

gebührenfrei

 

Kantonsgebühren

unter 20 Jahre kostenlos
bis 25 Jahre CHF 250.-
über 25 Jahre CHF 500.-
miteingebürgerte Kinder kostenlos
bei Abweisung CHF 200.-

 

Bundesgebühren

unter 18 Jahre CHF 50.-
über 18 Jahre CHF 100.-
Ehepaar CHF 150.-
miteingebürgerte Kinder kostenlos
bei Abweisung CHF 300.-

 

ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG

Folgende Personen können sich erleichtert einbürgern lassen:

  • Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern (zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereit Schweizer Bürger/in)
  • Staatenlose Kinder unter 18 Jahren
  • Kinder unter 22 Jahre eines eingebürgerten Elternteils
  • Personen der dritten Ausländergeneration

 

Vorgehen

  1. Informieren Sie sich über das erleichterte Einbürgerungsverfahren über die Website des Kantons, am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste oder auf der Website des Staatssekretariat für Migration SEM.
     
  2. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen: Einbürgerungs-Checker.
     
  3. Die Gesuchsunterlagen können Sie auf der Gemeinde, Abteilung Einwohnerdienste, beziehen oder via SEM (ch.sem.admin.ch) bestellen.
     
  4. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an folgende Adresse:
    Staatssekretariat für Migration SEM, Sektion Einbürgerungen, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabbern
     
  5. Nachdem die Gesuchsunterlagen vom Bund und Kanton geprüft wurden, erhält die Gemeinde den Auftrag, einen Erhebungsbericht zu erstellen. Hierfür werden Sie von der Abteilung Einbürgerung der Gemeinde Uitikon zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

 

Gebühren
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900.-. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.-

Name
Checkliste ordentliche Einbürgerung (PDF, 69.52 kB) Download 0 Checkliste ordentliche Einbürgerung
Gesuchsformular Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer (PDF, 42.13 kB) Download 1 Gesuchsformular Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer