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Erneuerungswahl Friedensrichterin / Friedensrichter Wahlanordnung für die Amtsdauer 2027–2033

15. Oktober 2026

Der Gemeinderat Uitikon hat als wahlleitende Behörde die Erneuerungswahl für das Amt der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 angeordnet. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 28. Februar 2027, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf Sonntag, 6. Juni 2027, angesetzt. Die Wahl erfolgt an der Urne; eine stille Wahl ist nicht zulässig.

Für die Erneuerungswahl gelten gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uitikon (GO) die Bestimmungen über die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen. In Anwendung von Art. 7 GO und §§ 45 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens Dienstag, 24. November 2026, bei der Gemeinde Uitikon, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich. Die Kandidatin oder der Kandidat muss auf dem Wahlvorschlag mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit bezeichnet werden. Zudem ist der Zusatz «bisher» anzugeben, wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat; andernfalls ist der Zusatz «neu» anzubringen. Der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, kann zusätzlich angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Uitikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung Uitikon erhältlich oder können von der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert sieben Tagen ab der Publikation können Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen sowie neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis spätestens zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Uitikon zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Den Wahlunterlagen wird gemäss § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt. Darauf werden die öffentlich vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uitikon, 15. Oktober 2026                                                      Gemeinderat Uitikon

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Wahlvorschlagsformular Friedensrichteramt Uitikon (PDF, 117 kB) Download 0 Wahlvorschlagsformular Friedensrichteramt Uitikon