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Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Uitikon
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen grossen Waldbrandgefahr hat der Gemeinderat Uitikon ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf.
Das Feuerverbot umfasst insbesondere:
- offene Feuer im Freien (auch in Gärten, auf Balkonen und auf Grillplätzen),
- das Grillieren mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills,
- das Abbrennen von Feuerwerk sowie
- das Entzünden von Höhenfeuern.
Gas- und Elektrogrills dürfen weiterhin verwendet werden, sofern dabei die notwendige Vorsicht eingehalten wird.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und durch verantwortungsbewusstes Verhalten mitzuhelfen, Wald- und Flurbrände zu verhindern.
Die vollständige amtliche Publikation mit allen rechtlichen Bestimmungen finden Sie hier