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Meldepflicht Vermieter

25. März 2026

Sind Sie Vermieter oder Vermieterin von Wohnräumen in Uitikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 8 Abs. 1 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister, MERG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, innert 14 Tagen ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Wir bitten Sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohnerdienste@uitikon.org) vorzunehmen. Die entsprechende Ein- oder Auszugsanzeige finden Sie auf der Homepage www.uitikon.ch.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Bei Fragen können Sie sich direkt an die Einwohnerdienste der Gemeinde Uitikon wenden (einwohnerdienste@uitikon.org oder 044 200 15 29).

Abteilung Gesundheit und Sicherheit