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Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli

2. April 2026

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand (bis 50 Meter Entfernung zum Wald) und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

Verstösse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 60 geahndet. Bevollmächtigt dazu sind die Polizei, Wildhüterinnen, die jagdliche Revieraufsicht sowie die Naturschutz- und Reservataufsicht.

Herzlichen Dank an alle für die Respektierung der Natur. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei Ihren Spaziergängen zusammen mit Ihren Vierbeinern!

Abteilung Gesundheit und Sicherheit

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Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 40 kB) Download 0 Merkblatt Leinenpflicht