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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

5. März 2026

Sicherheit durch Beseitigung von Sichtbehinderungen - Mit einem regelmässigen Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Wegen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu sicheren Verhältnissen, die allen dienen, die sich im Strassenbereich bewegen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen zurückzuschneiden. Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften (Verkehrserschliessungsverordnung):

  • Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
  • Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden.
  • Über Trottoirs, Fuss- und Velowegen muss die lichte Höhe mindestens 2.65 m betragen.
  • Strassenlampen, Hydranten, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.
  • Bei Strasseneinmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bäume und Sträucher dauernd diesen Bedingungen entsprechen sollten. Je nach Wachstum sind diese mehr als einmal im Jahr zurückzuschneiden.

Wir danken allen, die den Rückschnitt regelmässig sowie korrekt vornehmen und damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Pflanzenrückschnitt.