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Amtliche Publikation: Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Uitikon / Aufhebung per 27.08.2026

28. August 2026

Mit Präsidialverfügung vom 22. Juli 2026 wurde aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der damit verbundenen hohen Brandgefahr und auch im Hinblick auf den 1. August ein allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Uitikon erlassen.

Seit dem Erlass des allgemeinen Feuerverbots hat sich die Wetter- und Gefahrenlage aufgrund der aufgetretenen bzw. prognostizierten Niederschläge und der erwarteten weiteren Entspannung der Brandgefahr verbessert. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Uitikon mittels Präsidialverfügung das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet, konkret innerhalb des Siedlungsgebietes, per 27. August 2026 aufgehoben.

Dennoch ist grosse Vorsicht geboten. Es besteht weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, beim Statthalteramt Bezirk Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und der allfälligen Einreichung eines Rekurses wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.