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Fundbüro - Verloren gegangene Gegenstände

20. August 2026

Haben Sie etwas verloren?
Die Gemeinde Uitikon ist für die Aufbewahrung von Fundgegenständen zuständig, welche in ihrem Gemeindegebiet verloren gegangen sind. Das Fundbüro befindet sich in der Abteilung Gesundheit und Sicherheit im Erdgeschoss des Gemeindehauses. Gerne dürfen Sie sich auch per Telefon (Tel. 044 200 15 29) oder per E-Mail (einwohnerdienste@uitikon.org) bezüglich verloren gegangenen Gegenständen erkunden bzw. uns diese melden.

Bei einem Verlust in einem öffentlichen Gebäude wenden Sie sich bitte an den Eigentümer, den Mieter oder an den mit der Aufsicht betrauten Person. Bei einem Verlust im öffentlichen Verkehr stehen Ihnen die Fundbüros des ZVV oder der SBB zur Verfügung. Zudem kann Sie das Online-Fundbüro der Schweiz (www.easyfind.ch) bei Ihrer Suche unterstützen.

Haben Sie etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn dieser unbekannt ist, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen. Übersteigt der Wert der Sache offenbar CHF 10.00 sind Sie zur Anzeige an die Polizei verpflichtet (Art. 720 ZGB). Wenn Sie eine Sache auf öffentlichem Grund gefunden haben, können Sie den Fundgegenstand beim Fundbüro der Gemeinde Uitikon abgeben.

Fundgegenstände, welche von ihrem Eigentümer nicht abgeholt werden, können vom Finder innert Jahresfrist, frühestens aber nach Ablauf von drei Monaten seit Abgabe des Fundgegenstandes, abgeholt werden (gegen Vorweisung der Bestätigung und eines amtlichen Ausweises).

Abteilung Gesundheit und Sicherheit