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Karton und Papier wird alle zwei Wochen jeweils am Freitag gemäss Entsorgungskalender eingesammelt.

Beachten Sie bitte, dass seit 1. Juli 2026 eine Containerpflicht für Karton und Papier besteht. Von der Containerpflicht ausgenommen ist Karton, welcher im Container keinen Platz hat. Dieser kann gebündelt am Strassenrand bereitgestellt werden.

Wichtig

Beschichteter Karton (Tetrapackungen, Verpackungen von Tiefkühlprodukten und dergleichen) kann nicht verwertet werden. Entsorgen Sie diesen Karton mit dem Hauskehricht.

Karton und Papier bitte im grauen Normcontainer 140 – 770 Liter bereitstellen.

Produkte

Karton; Aktenordner aus Karton, ohne Metallteile; Bundesordner aus Karton, ohne Metallteile; Bücher; Dokumentenmappen aus Karton; Düngemittelsäcke aus Papier; Eierverpackungen aus Karton; Fax-Papierrollen; Futtermittelsäcke aus Papier; Hochglanzbroschüren; Hochglanzprospekte; Karton, unbeschichtet; Kartonschachteln; Kartonverpackungen, unbeschichtet; Ordner aus Karton, ohne Metallteile; Papiertragtaschen; Schachteln; Tragtaschen aus Papier; Tüte aus Papier; Verpackungen aus Karton; Waschmittelbox aus Karton, ohne Kunststoffgriff; Wellkarton; Wellpappe; Zigarettenschachteln ohne Folie