Internationale Kundschaft

Verlängerung der Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung
(Ausweis B/C)

Ihre Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung läuft demnächst ab?
Sie müssen bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung, persönlich auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, vorsprechen.
Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuchs zu bezahlen.

Bitte bringen Sie mit:

  • gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
  • Verfallsanzeige, ausgefüllt (diese wird automatisch ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung vom Migrationsamt Zürich zugestellt)

 

Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Sie müssen bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung, persönlich auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, vorsprechen, sofern Sie beabsichtigen, noch länger in der Schweiz zu bleiben.
Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuches zu bezahlen.

Bitte bringen Sie mit:

  • gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
  • Ausländerausweis L
  • neuer Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbestätigung (Studienbestätigung)

 

Ablauf der biometrischen Daten

Sofern die biometrischen Daten Ihres Ausländerausweises nicht mehr gültig sind, muss am Schalter der Einwohnerdienste ein Termin für die Neuerfassung abgemacht werden. Das Ablaufdatum finden Sie oben rechts auf der Verfallsanzeige.

 

Verpflichtungserklärung

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung». Mit dieser sprechen Sie persönlich im Gemeindehaus vor. Die Abteilung Einwohnerdienste nimmt die Solvenzprüfung vor.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung (Formular, erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. CHF 4'000.-) oder aktuelle Bankkontoauszüge über CHF 30'000.-
  • CHF 60.- pro Verpflichtungserklärung
  • evtl. Reiseversicherung (Mindestdeckungssumme CHF 50'000.-)

Als Gastgeberin oder Gastgeber (Garantie leistende Person) müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.