Wahlen- und Abstimmungen

Anbei finden Sie die Resultate der Gemeinde Uitikon zu den Abstimmungsergebnissen vom 3. März 2024

- Protokoll zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen

- Protokoll zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen

- Protokoll zu der kommunalen Abstimmungsvorlage

Wer hat eine Steuererklärung 2023 in Uitikon einzureichen?

  • Alle natürlichen und juristischen Personen, welche am 31. Dezember 2023 ihren Wohnsitz oder Sitz in Uitikon hatten.
  • Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2023 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung auszufüllen. 
  • Wer in Uitikon eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. eine Betriebsstätte) besitzt, jedoch am 31. Dezember 2023 keinen Wohnsitz in Uitikon hatte. In einem solchen Fall genügt das Einreichen einer Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons. 
  • Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer. Dementsprechend haben Sie keine Steuererklärung einzureichen. 

In den nachfolgenden Fällen sind Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2023 einzureichen:

- wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person CHF120’000.– und mehr betragen.
- wenn die quellensteuerpflichtigen Personen über steuerbares Vermögen von mindestens CHF 80‘000 (Einzelperson) bzw.
  CHF 160‘000 (gemeinsam Steuerpflichtige) oder über Einkünfte von mindestens CHF 3‘000 verfügen, die nicht der Quellensteuer
  unterliegen.
- wenn die in Uitikon wohnhafte quellensteuerpflichtige Person einen gültigen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung
   eingereicht hat.

Die Abteilung Steuern Uitikon hat die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer keine Formulare bzw. Passwortzugang für die Online-Steuererklärung erhalten hat, muss sich bei der Abteilung Steuern melden.

Wir bitten Sie, die Steuererklärung online oder offline bis zum 31. März 2024 einzureichen.

Bei Einreichung auf dem Postweg ist die Steuererklärung inklusive Beilagen an das Scancenter der Stadt Zürich zu senden. 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung 2023 bis zum genannten Termin einzureichen, bitten wir Sie, unter folgendem Link eine Fristerstreckung zu beantragen: https://zh.eservices.vrsg.ch/public/web/zh/frist/


Ihre Abteilung Steuern Uitikon

Fitness- und Freizeitkurse

Das 2. Semester der Fitness- und Freizeitkurse Uitikon beginnt am 26. Februar 2024. Die neue Broschüre zu unseren Kursen finden Sie hier.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 16. Februar 2024!

Bei Fragen steht Ihnen Conny Gebel unter fitnessundfreizeit@uitikon.org gerne zur Verfügung.

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Abteilung Bau und Planung

Vor 1 ½ Jahren hat Christina Bauer die Leitung der Abteilung Bau und Planung übernommen. Seitdem führte sie die Abteilung äusserst pflichtbewusst, stand der Einwohnerschaft und den Bauherren mit Rat und Tat zur Verfügung und konnte in ihrer Abteilung einige Pendenzen aufarbeiten. Nun hat sie sich entschieden, die Gemeinde Uitikon per Ende August 2023 zu verlassen und eine andere Herausforderung anzunehmen. Der Gemeinderat dankt Frau Bauer für ihr grosses Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Die Stelle für die Nachfolge von Frau Bauer wurde anfangs August 2023 öffentlich ausgeschrieben. Da jedoch der Rekrutierungsprozess andauert und der/die Nachfolger/in nicht gleich bereitsteht, musste der Gemeinderat eine Übergangslösung erarbeiten. Nach verschiedenen Abklärungen wird nun die Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ewp AG verstärkt. Die ewp AG ist seit vielen Jahren für unsere Gemeinde tätig und kennt auch die hiesigen Gegebenheiten bestens. Weiter wird per anfangs September 2023 bis  Ende Juli 2024 eine Springerin mit Erfahrungen in Bauverwaltungen unsere Bauabteilung in einem Teilzeitpensum vor Ort unterstützen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesen Massnahmen der Betrieb in der Abteilung Bau und Planung trotz der bestehenden Vakanz ordnungsgemäss aufrechterhalten werden kann. Trotzdem ist die Gemeinde gezwungen, zur weiteren Entlastung der Abteilung Bau und Planung, vorübergehend die Schalteröffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit dieser Abteilung einzuschränken. Die Abteilung Bau und Planung wird daher ab Montag, 28. August 2023 bis Ende Juli 2024 jeweils morgens von 8.30 bis 11.30 Uhr erreichbar sein. Ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind Besuche nur auf vorgängige Anmeldung möglich. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ab August 2024 wird dank einer neuen Stellenbesetzung die Abteilung Bau und Planung wieder zu den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erreichbar sein.

Urdorferstrasse «Ho-Chi-Minh» wird für den Durchgangsverkehr gesperrt

Die Urdorferstrasse, welche als «Ho-Chi-Minh» bekannt ist, verbindet die beiden Gemeinden Uitikon und Urdorf und wird als Route für den Durchgangsverkehr genutzt. Die Strasse ist jedoch nicht für ein hohes Verkehrsaufkommen ausgelegt und wird darüber hinaus intensiv von Langsamverkehrsteilnehmenden frequentiert, ist sie doch Teil des Naherholunsgebietes der beiden Gemeinden Urdorf und Uitikon. Zudem bestehen übersichtlichere und sichere Verkehrswege zwischen den beiden Gemeinden. Gemeinsam haben die Gemeinderäte von Uitikon und Urdorf entschieden, den Durchgangsverkehr mit einem Fahrverbot zu unterbinden.

Die Urdorferstrasse dient in erster Linie der Erschliessung des Landwirtschaftsgebietes und der Nutzung durch den Langsamverkehr. Sie trägt auch zur Erhaltung des Naherholungsgebietes bei, welches zugleich einen wichtigen Lebensraum für Wildtiere darstellt. Besonders zu Hauptverkehrszeiten wird der «Ho-Chi-Minh» jedoch häufig vom Durchgangsverkehr genutzt. Die schmalen Strassenverhältnisse bergen Risiken für die Sicherheit und schmälern die Attraktivität für den Langsamverkehr. Für den motorisierten Verkehr gibt es alternativ übersichtlichere und sicherere Verkehrswege zwischen Uitikon und Urdorf.

Gemeinsam haben die Gemeinderäte von Uitikon und in der Folge Urdorf entschieden, ein Fahrverbot einzuführen und werden Anfang September einen entsprechenden Antrag bei der Kantonspolizei Zürich einreichen. Nach Prüfung des Antrages wird die Verfügung der Kantonspolizei Zürich im Amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Uitikon, der Limmattaler Zeitung, publiziert. Die Umsetzung der Signalisation erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft. Die Gemeinden werden die Effektivität und die Auswirkungen dieses neuen Fahrverbotes in den ersten Monaten sorgfältig überwachen.

Der Verkehr soll mit der Schliessung des «Ho-Chi-Minh» auf die besser ausgebauten Hauptverkehrsrouten verlagert und die Urdorferstrasse vom übermässigen Schleichverkehr befreit werden. Damit wird die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr als auch für die Anwohner der Urdorferstrasse signifikant verbessert und führt zur Behebung dieses Misstandes, was im öffentlichen Interesse liegt.

 

TERMINE

KreativKeller

Frauenverein Uitikon
Heute Dienstag, 19.03 19:45 - 22:00, Schulhaus Schwerzgrueb

KreativKurs Floristik Frühling/Ostern

Frauenverein Uitikon
20.03.2024 18:30 - 21:30, Obstgartenkeller, Zürcherstrasse 75a

Handyworkshop für Senioren - „Fotos“ (iPhone)

Frauenverein Uitikon - Frau Ursula Fimm
21.03.2024 09:30 - 11:30, Üdiker-Huus