Soziales
Telefon 044 200 15 30 | ![]() |
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Telefon 044 200 15 35 |
| Adresse | Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon | |
| Telefon | 044 200 15 30 | |
| Telefax | 044 200 15 08 | |
Öffnungszeiten | Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Voranmeldung |
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| Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung |
Unser Aufgabenbereich
VORMUNDSCHAFT
Das Vormundschaftssekretariat nimmt Meldungen und Anträge entgegen, besorgt oder ver-anlasst die notwendigen Abklärungen, bereitet die Massnahmen vor und vollzieht diese gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (ZGB, EGzZGB, Kant. Verordnungen) sowie den Beschlüssen der Sozialbehörde.
Das Vormundschaftssekretariat hat zudem die Aufgabe, die vormundschaftlichen Mandats-träger (Vormund, Beirat, Beistand) zu beraten und deren Tätigkeit zu kontrollieren, insbeson-dere durch die Überprüfung der von ihnen zu erstellenden periodischen Berichte.
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SOZIALHILFE
Die Sozialberatung ist Anlaufstelle für alle Hilfe suchenden Einwohner/innen unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen oder finanziellen Notsituation befinden. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die Existenz bedürftiger Personen zu sichern und ihre soziale und berufliche Integration zu fördern. Gemäss Art. 12 der Schweiz. Bundesverfassung besteht das Recht auf Hilfe in Notlagen auf ein menschenwürdiges Dasein. Unser Auftrag ist ferner im Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich festgelegt. Wer für seinen Lebensunterhalt nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Die Unterstützungs-leistungen werden gemäss den Richtlinien der SKOS (Schweiz. Konferenz der Sozialhilfe) berechnet und mittels Beschlüsse der Sozialbehörde bewilligt.
Eine offene Tür bieten wir auch Personen, die sich in einer schwierigen persönlichen oder familiären Lebenssituation befinden und ein klärendes, stützendes Gespräch oder eine Beratung wünschen, um neue Perspektiven zur Lösung ihres Problemes zu finden. Wir informieren über Fragen bezüglich Sozialversicherungen, Budget- und Schuldenfragen und vermitteln weitere Fachstellen.
Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion. Wir unterstehen der amtlichen Schweigepflicht. Unsere Dienste sind kostenlos.
ASYL- UND FLÜCHTLINGSKOORDINATION
Die Asylkoordination ist verantwortlich für alle Asylbewerber, die der Gemeinde vom Kanton zugewiesen werden. Sie zahlt ihnen die vom Bund vorgeschriebene Unterstützung für den Lebensbedarf aus und versucht den betroffenen Menschen Lebens-hilfe zu geben und sie zu fördern.
Erhalten die Asylsuchenden vom Bund die Bewilligung für die vorläufige Aufnahme (Ausweis F), können z.B. Deutschkurse und / oder Beschäftigungsprogramme eingesetzt werden, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Selbständigkeit zu erlangen.
Familien, die als anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz leben, erhalten die gesetz-liche Unterstützung wie sie das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich vorschreibt. Auch hier sind die Integration und die Befähigung zur selbständigen Lebensführung. das Ziel.
Die Asylsuchenden und Flüchtlinge werden bei der Arbeitssuche unterstützt. Seit dem 1. April 2006 gelten für Asylbewerber mit Ausweis F neue Bestimmungen, die den Einstieg in die Arbeitswelt für die Betroffenen erleichtern.
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JUGENDARBEIT
Bei der Jugendarbeit handelt es sich um einen dreijährigen Pilotbetrieb der im Sommer 2004 begonnen hat. Getragen wird das Projekt von der politischen Gemeinde, evang.-ref. Kirchgemeinde sowie der Schule. Die Jugendarbeit ist der Sozialbehörde unterstellt. Begleitet und beaufsichtigt wird sie vom Leitenden Ausschuss Jugendarbeit.
ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unserer Staates. Anhand von Berechnungsbeispielen auf der Internetseit des Fachverbandes für Zusatzleistungen zur AHV/IV können Sie selber berechnen, ob Sie in den Genuss von Zusatzleistungen kommen. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 044 200 15 21 zur Verfügung.