Uitikon Wappen
Notfallnummern Sitemap Impressum Hilfe Drucken Functional Navigation
Uitikon Wappen Uitikon Titelbild

Soziales

so 


Theresa Schiffers
Leiterin Sozialabteilung


Mo - Do ganzer Tag

Telefon 044 200 15 30

 





Judith Schober
Sachbearbeiterin Sozial- und Finanzabteilung

Mo und Di ganzer Tag

Telefon 044 200 15 31


 

 




Judith Kokollari
Sozialarbeiterin

Di - Fr ganzer Tag

Telefon 044 200 15 31

 Portrait Christoph Marthaler






Christoph Marthaler
Jugendarbeiter

Telefon 044 200 15 35

  

 

AdresseZürcherstrasse 59, 8142 Uitikon
Telefon044 200 15 30
Telefax044 200 15 08
E-Mail

sozialamt@uitikon.org


Öffnungszeiten
 

Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Voranmeldung
 


 

 

 Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

 

 


 

Unser Aufgabenbereich

 

 
VORMUNDSCHAFT
Das Vormundschaftssekretariat nimmt Meldungen und Anträge entgegen, besorgt oder ver-anlasst die notwendigen Abklärungen, bereitet die Massnahmen vor und vollzieht diese gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (ZGB, EGzZGB, Kant. Verordnungen) sowie den Beschlüssen der Sozialbehörde.

Das Vormundschaftssekretariat hat zudem die Aufgabe, die vormundschaftlichen Mandats-träger (Vormund, Beirat, Beistand) zu beraten und deren Tätigkeit zu kontrollieren, insbeson-dere durch die Überprüfung der von ihnen zu erstellenden periodischen Berichte.

top



SOZIALHILFE
Die Sozialberatung ist Anlaufstelle für alle Hilfe suchenden Einwohner/innen unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen oder finanziellen Notsituation befinden. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die Existenz bedürftiger Personen zu sichern und ihre soziale und berufliche Integration zu fördern. Gemäss Art. 12 der Schweiz. Bundesverfassung besteht das Recht auf Hilfe in Notlagen auf ein menschenwürdiges Dasein. Unser Auftrag ist ferner im Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich festgelegt. Wer für seinen Lebensunterhalt nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Die Unterstützungs-leistungen werden gemäss den Richtlinien der SKOS (Schweiz. Konferenz der Sozialhilfe) berechnet und mittels Beschlüsse der Sozialbehörde bewilligt.

 

Eine offene Tür bieten wir auch Personen, die sich in einer schwierigen persönlichen oder familiären Lebenssituation befinden und ein klärendes, stützendes Gespräch oder eine Beratung wünschen, um neue Perspektiven zur Lösung ihres Problemes zu finden. Wir informieren über Fragen bezüglich Sozialversicherungen, Budget- und Schuldenfragen und vermitteln weitere Fachstellen.

 

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion. Wir unterstehen der amtlichen Schweigepflicht. Unsere Dienste sind kostenlos.

 

top

  

ASYL- UND FLÜCHTLINGSKOORDINATION
Die Asylkoordination ist verantwortlich für alle Asylbewerber, die der Gemeinde vom Kanton zugewiesen werden. Sie zahlt ihnen die vom Bund vorgeschriebene Unterstützung für den Lebensbedarf aus und versucht den betroffenen Menschen Lebens-hilfe zu geben und sie zu fördern.

Erhalten die Asylsuchenden vom Bund die Bewilligung für die vorläufige Aufnahme (Ausweis F), können z.B. Deutschkurse und / oder Beschäftigungsprogramme eingesetzt werden, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Selbständigkeit zu erlangen.

Familien, die als anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz leben, erhalten die gesetz-liche Unterstützung wie sie das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich vorschreibt. Auch hier sind die Integration und die Befähigung zur selbständigen Lebensführung. das Ziel.

 

Die Asylsuchenden und Flüchtlinge werden bei der Arbeitssuche unterstützt. Seit dem 1. April 2006 gelten für Asylbewerber mit Ausweis F neue Bestimmungen, die den Einstieg in die Arbeitswelt für die Betroffenen erleichtern. 

 

top



JUGENDARBEIT
Bei der Jugendarbeit handelt es sich um einen dreijährigen Pilotbetrieb der im Sommer 2004 begonnen hat. Getragen wird das Projekt von der politischen Gemeinde, evang.-ref. Kirchgemeinde sowie der Schule. Die Jugendarbeit ist der Sozialbehörde unterstellt. Begleitet und beaufsichtigt wird sie vom Leitenden Ausschuss Jugendarbeit.

          Aufgabenbereich Jugendarbeiter

Lesen Sie hier den Projektbericht Jugendarbeit.   

Der Jugendtreff OM und das Büro des Jugendarbeiters befinden sich in der Schulanlage Schwerzgrueb, Schwerzgruebstrasse 3. Öffnungszeiten: Mittwoch 18.00 - 22.00 Uhr und Freitag 18.00 - 23.00 Uhr. Christoph Marthaler ist erreichbar unter Telefon 044 200 15 38 oder Natel 079 815 88 11.

 top


 

ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV 
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unserer Staates. Anhand von Berechnungsbeispielen auf der Internetseit des Fachverbandes für Zusatzleistungen zur AHV/IV können Sie selber berechnen, ob Sie in den Genuss von Zusatzleistungen kommen. Für Fragen  stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 044 200 15 21 zur Verfügung.

 


 

 

LinksOnline Schalter


Sozialhilfe (SKOS)
Budgetberatung
Bundesamt für Migration
Kantonales Sozialamt
Asylorganisation Zürich
Workfare Zürich
Zürcher Asylkoordinatorenkonferenz
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Sozialversicherungsanstalt Zürich  (SVA)

Merkblätter der Sozialversicherung






 

 



Zürcherstrasse 59
CH 8142 Uitikon
Tel:044 200 15 00
Fax: 044 200 15 01
info@uitikon.org