Friedensrichterin
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| Adresse | Friedensrichteramt Uitikon, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon |
| Telefon | 044 400 42 93 |
| Fax | 044 493 22 80 |
| Öffnungszeiten | die Verhandlungen finden nach Absprache mit der Friedensrichterin im Gemeindehaus, Zürcherstrasse 59, statt. |
Unser Aufgabenbereich
Auskünfte und Beratung
Termine sind jeweils telefonisch zu vereinbaren. Die Verhandlungen werden im Gemeindehaus, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon durchgeführt.
Ausführung von Sühne- und Prozessverhandlungen
Die Friedensrichterin unterstützt in einem Sühnverfahren zerstrittene Parteien im gemeinsamen Gespräch bei der Suche nach einer Konfliktlösung. Das verlangt von den Parteien Eigenverantwortung und den Willen, eine für beide Seiten gangbare Entscheidung zu treffen.
Das Ziel dieser Vermittlung ist eine Einigung, welche die Beteiligten annehmen können. Findet in der Verhandlung bei der Friedensrichterin keine Einigung statt, stellt sie eine Weisung aus, wonach die klagende Partei die Klage an das zuständige Gericht weiterziehen kann.
Die Friedensrichterin ist als Sühnbeamtin für alle Verfahren in Zivilprozessen wie Forderungen, Arbeitsstreitigkeiten, strittige Trennungs- und Scheidungsklagen, Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Nachbarschaftsklagen sowie im Strafprozess bei Ehrverletzungen zuständig. Unterschreitet die Streitwertgrenze den Betrag von CHF 500, ladet die Friedensrichterin zu einer Prozessverhandlung ein und fällt, wenn sich die Parteien nicht einigen können, ein Urteil.
Klageeinreichung und Verhandlung
Klagen können mündlich oder schriftlich beim zuständigen Friedensrichteramt eingereicht werden. In der Regel findet die Verhandlung etwa drei Wochen nach Eingang der Klage statt. Bei einvernehmlichen Scheidungen können die Ehegatten die Scheidung oder Trennung direkt beim zuständigen Gericht mit einem gemeinsamen Begehren anhängig machen.
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