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Einwohnerkontrolle

 

 






Brigitte Siegenthaler
Leiterin Einwohnerkontrolle

Telefon 044 200 15 21

 Portrait Chantal Nitschkémany malis




Many Malis
Stv. Leiter Einwohnerkontrolle

Telefon 044 200 15 20

 
AdresseZürcherstrasse 59, 8142 Uitikon
Telefon044 200 15 29
Telefax044 200 15 08
E-Maileinwohnerkontrolle@uitikon.org
  
Öffnungszeiten

 
Mo         
Di - Do 
Fr         

8.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
8.30 - 14.30 Uhr durchgehend

   

 Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
 


 Unser Aufgabenbereich




Anmeldung 
Sind Sie neu nach Uitikon zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Bitte beachten Sie, dass jede Anmeldung innert 8 Tagen zu erfolgen hat. Es sind dabei folgende Unterlagen mitzubringen:  

Schweizer:  Internationale Kundschaft:
Heimatschein (bei Wochenaufenthalt Heimatausweis) 
Familienbüchlein (wenn vorhanden)
Krankenkassennachweis
Wohnungsmietvertrag
Neuer AHV-Ausweis, 13 stellige Nummer

Ausländerausweis 
Reisepass
Krankenkassennachweis
Familienbüchlein (wenn vorhanden)
Wohnungsmietvertrag
Neuer AHV-Ausweis, 13 stellige Nummer

 
 

  

Abmeldung
Verlassen Sie unsere Gemeinde? Bitte beachten Sie, dass jede Abmeldung innert 8 Tagen zu erfolgen hat. Es sind dabei folgende Unterlagen mitzubringen:  

      

Schweizer:Internationale Kundschaft:

Schriftenempfangsschein

Ausländerausweis

          

 
Adressänderung     
Sind Sie in unserer Gemeinde umgezogen? Bitte beachten Sie, dass jede Ummeldung innert 8 Tagen gemeldet werden muss.  Es sind dabei folgende Unterlagen mitzubringen:   

Schweizer:  Internationale Kundschaft:

Schriftenempfangsschein

Ausländerausweis


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Ausstellen von ID
Für die Beantragung einer neuen Identitätskarte müssen Sie persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Minderjährige sind dabei von einem Elternteil, entmündigte Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.

Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag zur Ausstellung einer ID unbedingt mitzunehmen:

- Alte Identitätskarte (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige)  
- Schriftenempfangsschein (Meldebestätigung)
- 1 Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm). Die Fotomustertafel kann unter www.schweizerpass.ch eingesehen werden.

Dauer des Antragsverfahrens
In der Regel dauert das gesamte Verfahren 10 Arbeitstage ab der Anstragsstellung. Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt.

 

Gebühren:

Erwachsene CHF 70 (inkl. Porto)
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren CHF 35 (inkl. Porto)

Gültigkeit:
Erwachsene 10 Jahre
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren 5 Jahre
Kinder bis und mit 3 Jahren 3 Jahre

Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)
Der Pass oder das Kombi (Pass + ID) sind ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Wir können ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegennehmen.

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Fremdenpolizeiliche Aufgaben  

Einreise- /  Aufenthaltsgesuch
Möchten Sie ein Familienmitglied (Eltern oder Kinder) in die Schweiz nachziehen lassen? Melden Sie sich bitte bei uns in der Einwohnerkontrolle, damit das Gesuch geprüft und anschliessend an das Migrationsamt zur weiteren Bearbeitung eingereicht werden kann.

 

 

Verlängerung von Ausländerausweisen:
Sie erhalten jeweils 2 Monate vor Ablauf Ihres Ausländerausweises vom Bundesamt für Ausländerfragen das Gesuch um Verlängerung. Das Gesuch ist ausgefüllt zusammen mit dem Ausländerausweis und gültigem Pass bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf persönlich am Schalter vorzuweisen. 

 
 

Garantieerklärung:
Möchte eine visumpflichtige Person ausländischer Nationalität als Besucher/in in die Schweiz einreisen, muss er/sie vor der Einreise in die Schweiz bei der für sein/ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum mit dem Formular „Garantieerklärung“ beantragen. 

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Adressauskünfte 

Unsere Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen (Informations- und Datenschutzgesetz):  

 

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung bekannt gegeben:
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum einer Person. 

Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Weitere Personendaten können bekanntgegeben werden, wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird. 

Adressauskünfte sind kostenpflichtig und werden in der Regel nur nach schriftlichem Gesuch beantwortet.
 
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Parkkarte   
Die blaue Zone beim Bahnhof Waldegg dient  ausschliesslich der Bevölkerung von Uitikon. Die Zonenkarte wird jeweils für 1 Jahr ausgestellt und kann am Schalter der Einwohnerkontrolle gegen Vorzeige des Fahrzeugausweises bezogen werden. Die Kosten belaufen sich auf CHF 100 und ermöglichen eine begrenzte Parkdauer von 6 Stunden zwischen 08.00 und 19.00 Uhr.

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Zeugnisse

Wohnsitzbestätigung 
Müssen Sie für einen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Handlungsfähigkeitszeugnis
Müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie handlungsfähig sind? Wir stellen Ihnen gerne ein Handlungsfähigkeitszeugnis aus. 

 

Lebensbescheinigung
Die Pensionskasse verlangt jeweils einen Nachweis, dass Sie noch am Leben sind. Kommen Sie dazu persönlich bei uns am Schalter vorbei, unter Vorlegung Ihres Personalausweises stellen wir Ihnen gernen eine Lebensbescheinigung aus.   

 
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Hundeverabgabung
Die Halterin oder der Halter ist über die Meldung an die ANIS hinaus verpflichtet, die Haltung von Hunden, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen uns zu melden. Dabei sind nicht nur Name und Adresse anzugeben, sondern auch die wichtigsten Angaben zum Hund wie Name, Rasse, Geschlecht, Chip-Nummer. Dieselbe Meldefrist gilt für Namens- und Adressänderungen, für die Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder einen neuen Halter oder für den Tod des Hundes.

Wir gleichen die Angaben mit denjenigen ab, die bei der ANIS erfasst sind, und nehmen allfällige Korrekturen vor. Diese sind kostenpflichtig!

Die Jahresgebühr der Hundeverabgabung beträgt CHF 150.

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Prämienverbilligung (IPV)    
Sollten Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, werden Ihre Steuerdaten automatisch der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) übermittelt. Haben Sie dennoch kein Anmeldeformular erhalten? Hier können Sie ein Nachmeldeformular ausfüllen und zusammen mit Ihrer Krankenkassenpolice an uns zuschicken. Wir werden Ihr Gesuch überprüfen und bei einem allfälligen Anspruch auf IPV umgehend der SVA Zürich weiterleiten.

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Einbürgerungen
- Erteilen von Auskünften
- Abgabe von Einbürgerungsformularen
- weitere Bearbeitung der Einbürgerungsgesuchen

Einbürgerungen von Schweizern
Für die Behandlung des Einbürgerungsgesuches von Schweizerinnen und Schweizern sind folgende Kriterien gemäss der kantonalen Bürgerrechtsverordnung massgebend:

- mindestens 2 Jahre in Uitikon wohnhaft
- Gesuchsteller kann sich und seine Familie wirtschaftlich erhalten
- Gesuchsteller besitzt einen unbescholtenen Ruf

Nach 10 Jahren Wohnsitz in Uitikon ist das Einbürgerungsgesuch kostenlos (ausgenommen Verwaltungsgebühr).

Ledige Personen
- Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- Auszug aus dem Zentralstrafregister (nur für über 15-jährige Personen)
- Auszug aus dem Betreibungsregister der Gemeinde Uitikon (nur für volljährige Personen)
- schriftliche Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird; die Gründe für eine allfällige Beibehaltung sollten aufgeführt werden.

Verheiratet, getrennte oder geschiedene Personen
- Familienschein, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- Auszug aus dem Betreibungsregister der Gemeinde Uitikon (nur für volljährige Personen)
- Auszug aus dem Zentralstrafregister (nur für über 15-jährige Personen)
- schriftliche Erklärung ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird; die Gründe für eine allfällige Beibehaltung sollten aufgeführt werden
- Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung von geschiedenen oder rechtlich
   getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden möchten  

Einbürgerungen von Ausländern
Die nötigen Gesuchsformulare sind am Schalter der Einwohnerkontrolle zu beziehen. Die Gesuche sind vollständig (Beilagen siehe unten) dem Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Gesuch einzureichen:
- ausgefülltes Formular Lebenslauf (für jede im Gesuch aufgeführte Person)
- Zivilstandspapiere gemäss Merkblatt der Direktion der Justiz und des Innern
- Wohnsitzzeugnisse über die kantonale und bundesrechtlich geforderte Dauer
- Fotokopie des Ausländerausweises
- Auszug aus dem Zentralstrafregister (nur für über 15-jährige Personen)
- Auszüge aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre (nur für volljährige Personen)
- Bescheinigung des Gemeindesteueramtes über den geregelten Zustand der steuerlichen Verpflichtungen über
   die letzten 3 Jahre (nur für volljährige Personen)

Für weitere Auskünfte (Fristen, weitere Voraussetzungen etc.) ist die Abteilung Einbürgerungen oder das Gemeindeamt des Kantons Zürich zu kontaktieren.

Erleichterte Einbürgerung
Die nötigen Gesuchsformulare sind am Schalter der Einwohnerkontrolle zu beziehen. Die Gesuche sind vollständig der Einbürgerungsabteilung des Bundes einzureichen.

Gemischt-nationale Ehe
Die gesuchstellende Person ist mit einer Schweizerin oder einem Schweizer seit 3 Jahren verheiratet und wohnt seit 5 Jahren, wovon 1 Jahr von Gesuchstellung, in der Schweiz.  
 






   


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Ausländische Botschaften in der Schweiz
Bundesamt für Migration
Bundesamt für Polizei
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Bewilligungsplattform des Kantons Zürich
Statistisches Amt des Kantons Zürich
Prämienverbilligung - SVA Zürich 

Lernfahrausweis
Stellenantrittsgesuch
Antrag auf Prämienverbilligung IPV
Strafegisterauszug






 

 

 



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