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Betreibungsamt

 

 
Vetrella






Brigitte Vetrella
Gemeindeammann-
und Betreibungsbeamtin
Wick





Sophie Betschart
Mitarbeiterin
Gemeindeammann-
und Betreibungsamt

AdresseBinzmatt 19, 8142 Uitikon
Telefon044 200 15 48
Telefax044 200 15 06
  
Öffnungszeiten
 
Mo - Fr  
 

8.30 - 11.30 Uhr
am Nachmittag nach Vereinbarung


Hauptaufgaben des Betreibungsamtes

  • Betreibungs- und Pfändungsverfahren
  • Arreste
  • Retentionen
  • Versteigerungen nach Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
  • Eigentumsvorbehaltsregister
     

Hauptaufgaben des Gemeindeammannamtes

  • Befundaufnahmen
  • freiwillige, öffentliche Versteigerungen
  • zivilrechtliche und gerichtliche Zustellungen
  • Vollstreckung richterlicher Befehle, Anträge und Sicherungsmassnahmen 
     

 

Betreibungsauskünfte

Selbstauskunft
Schriftliche Anfrage:
Unter Angabe von Name, Vorname, genauer Wohnadresse und Geburtsdatum. Kopie eines Ausweises beilegen.

Direkt im Betreibungsamt:
Gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und Barzahlung von CHF 17.-- (Auskunft über ein Familienmitglied, Ehepartner oder Wohnpartner nur gegen Vorweisung einer Vollmacht).


Auskunft über Dritte
Natürliche Personen:
Es müssen Name, Vorname und die genaue Wohnadresse und wenn möglich Geburtsdatum enthalten sein.

Im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften:
Neben dem genauen Firmennamen muss die Adresse des eingetragenen Sitzes enthalten sein; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben (Art. 46 Abs. 2 SchKG).

Ihr Interesse muss glaubhaft sein (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG), d.h. Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) und/oder glaubhafte Beschreibung darzulegen.


Kosten der Betreibungsauskunft
Eine summarische Betreibungsauskunft kostet CHF 17.--. Unsere Kosten werden mit Einzelrechnung erhoben. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage ein frankiertes Retourcouvert C5 bei, da wir sonst CHF 1.-- zusätzlich für das Briefporto verrechnen müssen.


Allgemeine Hinweise
Unsere Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf Ihre angegebene Adresse. Ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht. Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt. Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort des Inhabers, solche gegen bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen.Telefonische Betreibungsauskünfte werden nicht erteilt.

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Unterschriftsbeglaubigung
Amtlicher Ausweis mit Foto mitbringen. Vorsicht: gemäss kantonalem EG zum ZGB sind im Kanton Zürich ausschliesslich die Notariate und Gemeindeammannämter befugt, Unterschriften zu beglaubigen.

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Schuld- und Betreibungsrecht
Informationen sowie Formulare im Zusammenhang mit Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehlen, Begehren um Fortsetzung der Betreibung sowie Betreibungskosten können am Ende dieser Seite heruntergeladen.

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Privatrechtliche Verbote
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren am zuständigen Bezirksgericht kann auf schriftliches und begründetes Begehren des Liegenschaftseigentümers folgende Verbote zum Schutz des Eigentums vor Fremdnutzung oder Störung erlassen:
 

  1. Fahr-, Park- & Zutrittsverbote für Unberechtigte auf Privatgrund
    Funktionelle Verkehrsanordnungen auf Privatgrund, (z.B. Betriebsareal) wie Einbahnregimes & Vortrittsregelungen werden mittels öffentlich-rechtlicher Verfügung der Polizeidirektion des Kantons Zürich angeordnet. Anträge schriftlich an: Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische Abteilung, Postfach, 8021 Zürich.


     
  2. Vorgehen des Eigentümers (oder dessen Beauftragten)
    Beim Notariat und Grundbuchamt einen Grundbuchauszug besorgen (Eigentumsnachweis zuhanden Bezirksgericht) sowie beim Gemeinde-Ingenieurbüro EWP eine aktuell datierte Katasterplankopie (Format A4).

    Diese Unterlagen zusammen mit einem schriftlichen Rechtsbegehren (z.B.: Unberechtigten ist das Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat.Nr. xxxxxx in xxxxxx unter Androhung von Polizeibusse bis CHF. 200.-- zu verbieten) (mit Begründung, z.B. Störung des Eigentums durch Fremdnutzung) dem örtlichen zuständigen Bezirksgericht zuhanden des Einzelrichters im summarischen Verfahren einreichen. 

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SchKG

Betreibungsformulare

 



Zürcherstrasse 59
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Tel:044 200 15 00
Fax: 044 200 15 01
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