Betreibungsamt
![]() | Brigitte Vetrella Gemeindeammann- und Betreibungsbeamtin | ![]() | Sophie Betschart Mitarbeiterin Gemeindeammann- und Betreibungsamt |
| Adresse | Binzmatt 19, 8142 Uitikon | |
| Telefon | 044 200 15 48 | |
| Telefax | 044 200 15 06 | |
| Öffnungszeiten | Mo - Fr | 8.30 - 11.30 Uhr |
Hauptaufgaben des Betreibungsamtes
Hauptaufgaben des Gemeindeammannamtes
Betreibungsauskünfte
Selbstauskunft
Schriftliche Anfrage:
Unter Angabe von Name, Vorname, genauer Wohnadresse und Geburtsdatum. Kopie eines Ausweises beilegen.
Direkt im Betreibungsamt:
Gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und Barzahlung von CHF 17.-- (Auskunft über ein Familienmitglied, Ehepartner oder Wohnpartner nur gegen Vorweisung einer Vollmacht).
Auskunft über Dritte
Natürliche Personen:
Es müssen Name, Vorname und die genaue Wohnadresse und wenn möglich Geburtsdatum enthalten sein.
Im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften:
Neben dem genauen Firmennamen muss die Adresse des eingetragenen Sitzes enthalten sein; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben (Art. 46 Abs. 2 SchKG).
Ihr Interesse muss glaubhaft sein (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG), d.h. Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) und/oder glaubhafte Beschreibung darzulegen.
Kosten der Betreibungsauskunft
Eine summarische Betreibungsauskunft kostet CHF 17.--. Unsere Kosten werden mit Einzelrechnung erhoben. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage ein frankiertes Retourcouvert C5 bei, da wir sonst CHF 1.-- zusätzlich für das Briefporto verrechnen müssen.
Allgemeine Hinweise
Unsere Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf Ihre angegebene Adresse. Ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht. Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt. Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort des Inhabers, solche gegen bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen.Telefonische Betreibungsauskünfte werden nicht erteilt.
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Unterschriftsbeglaubigung
Amtlicher Ausweis mit Foto mitbringen. Vorsicht: gemäss kantonalem EG zum ZGB sind im Kanton Zürich ausschliesslich die Notariate und Gemeindeammannämter befugt, Unterschriften zu beglaubigen.
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Schuld- und Betreibungsrecht
Informationen sowie Formulare im Zusammenhang mit Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehlen, Begehren um Fortsetzung der Betreibung sowie Betreibungskosten können am Ende dieser Seite heruntergeladen.
Privatrechtliche Verbote
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren am zuständigen Bezirksgericht kann auf schriftliches und begründetes Begehren des Liegenschaftseigentümers folgende Verbote zum Schutz des Eigentums vor Fremdnutzung oder Störung erlassen:
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