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Bestattungsamt

 








Brigitte Siegenthaler
Friedhofvorsteherin

AdresseZürcherstrasse 59, 8142 Uitikon
Telefon044 200 15 21
Telefax044 200 15 08
  
Öffnungszeiten

 
Mo         
Di - Do 
Fr          

8.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
8.30 - 14.30 Uhr durchgehend

 Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Wir  geben Ihnen Auskunft im Bereich des Bestattungswesen. Übrige Frage zu Zivilstandsfällen sind an das Zivilstandsamt Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, Telefon 044 744 35 67 zu richten.

Todesfall

Zum schmerzlichen Verlust eines Angehörigen sprechen wir Ihnen unser Beileid aus.   

 

Welche Formalitäten sind nun zu erledigen?

Als Erstes ist der Tod durch einen Arzt bestätigen zu lassen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Danach darf eine Überführung der verstorbenen Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs oder ins Krematorium in die Wege geleitet werden.

Die Überführung zu veranlassen ist Sache des Bestattungsamtes der Wohngemeinde des Verstorbenen. 

Der Todesfall ist von den nächsten Angehörigen innert 2 Tagen auf dem Bestattungsamt zu melden.  Wir organisieren die Bestattung und helfen Ihnen beim Erledigen der nächsten Schritte. Wir sind auch am Wochenende telefonisch erreichar unter der Telefonnumnmer 044 200 15 21. Bitte bringen Sie uns folgende Dokumente mit:

- ärztliche Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)

- Schriftenempfangsschein (für Schweizer)

- Ausländerausweis (für Ausländer)

- Familienbüchlein (falls vorhanden)

- Pass und ID

 

Beim Melden des Todesfalles auf dem Bestattungsamt sind unter andere folgende Punkte zu beachten:


- Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person? 
- Ist allenfalls ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde deponiert?
- Wird eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht?

- Welchen Grabtyp wünschen Sie? 

- Wird die Bestattung in Uitikon stattfinden ?

 

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Varianten von Grabstätten
Der Friedhof Uitikon bietet fünf verschiedene Ruhestätten an. Die Ruhefrist beträgt jeweils 20 Jahre. Ein Familiengrab kann bei einem aktuellen Todesfalls gekauft werden. Die Ruhefrist hierfür beträgt 40 Jahre.
 

Grabtyp:
-
Erdgrab
- Urnengrab
- Urnennische
- Gemeinschaftsgrab
- Familiengrab

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Grabunterhalt
Der Grabunterhalt ist Sache der Hinterbliebenen. Für den Grabunterhalt haben Sie die Möglichkeit einen Grabunterhaltsvertrag mit der Gemeinde abzuschliessen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Haben Sie spezielle Wünsche bezüglich der Bepflanzung? Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Friedhofgärtner:

Friedhofvorsteherin:Birigitte Siegenthaler, Zürcherstrasse 59, 8142 UitikonTelefon 044 200 15 21
Friedhofgärtner:Ulrich Graf, Langackerstrasse 27, 8952 SchlierenTelefon 044 730 47 21

 

 

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Bestattungsamt Zürich

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Zürcherstrasse 59
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Tel:044 200 15 00
Fax: 044 200 15 01
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