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Bauamt

  
Nadig



Lukas Nadig

Bausekretär
044 200 15 50 

 II

 

Cornelia Zenhäusern
Werksekretärin
044 200 15 55








 
Evelyn Adamantidis-Bühler
Sachbearbeiterin Bau und Werke
044 200 15 32
AdresseZürcherstrasse 59, 8142 Uitikon
Telefon044 200 15 59 (allgemein)
Telefax044 200 15 01
  
ÖffnungszeitenMo         
Di - Do 
Fr          

8.00 - 11.30 und 14.00 - 17.30 Uhr
8.30 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
8.30 - 14.30 Uhr durchgehend

  

 Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

 



Das Bauamt ist die Anlaufsstelle für sämtliche Baugesuche innerhalb des Gemeindegebietes. Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte bei Bewilligungsverfahren und deren Auflagen.

 
 

Unser Aufgabenbereich

 
Abwasserentsorgung
Wir sorgen zusammen mit unseren Gemeindewerken und dem Gemeindeingenieur durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser von Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Siedlungsentwässerungsgebühren und einmalige Anschlussgebühren bei Neu- und Um- / Erweiterungsbauten.
 

Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns. 

 

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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie – mit Unterstützung im Auftragsverhältnis mit dem externen Gemeindeingenieurbüro ewp AG - bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare, über die Behandlung in der Baukommission bis zur Antragstellung an den Gemeinderat oder Beschlussfassung durch den Bauvorstand ab.

 

Ausserdem koordinieren wir die baubehördlichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können am Ende dieser Seite online bezogen werden.
 

 

Mögliche Baugesuche: 

- Neu-, Um- und Aufbauten 
- Gebäude-Abbrüche oder Renovationen in Kernzonen 
- Nutzungsänderungen 
- Parzellierungen (Unterteilung von Grundstücken) 
- Erstellung oder Ersatz von Heizungsanlagen 
- Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze 
- Reklameanlage usw.

 

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

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Baukommission 

Die Baukommission bereitet im Rahmen des kommunalen „Geschäftsreglementes über das Baubewilligungsverfahren“ zuhanden des Gemeinderates die Geschäfte aus dem Bereich Hochbau und Raumplanung vor.
 

Die Baukommission tagt in der Regel zu Beginn jeden Monats. Baugesuche müssen für eine rechtzeitige Prüfung und Behandlung mindestens 2 Wochen vor Sitzungstermin beim Bauamt eingereicht werden.

 
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Inventar der Landschaft- und Naturobjekte
Die Gemeinde Uitikon verfügt seit 1982 / 1984 über eine kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz. Insbesondere werden darin

• Geologische Schutzzonen
• Pflanzenschutzzonen
• Baum- und Heckenschutz (Parks, wertvolle Bäume, Feldgehölze, Hecken, Bachgehölze)
• Naturschutzzonen (Nass- und Trockenstandorte)

unter Naturschutz gestellt. Die Verordnung regelt den Schutzzweck, die Schutzanordnung sowie Pflege und Unterhalt.   

Falls Sie Fragen zu diesem Inventar haben oder sich über ein bestimmtes Objekt informieren möchten, wenden Sie sich bitte an uns.

 

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Kabelfernsehen 

In Uitikon ist die bestehende Gemeinschaftsantennen-Anlage im Besitz der Politischen Gemeinde Uitikon. Die Anforderungen an ein Mehrzweckkommunikationsnetz wachsen mit der technischen Entwicklung und Verbreitung der modernen Kommunikationsdienste. Für die Belange der Gemeinschaftsantennen-Anlage setzt der Gemeinderat die Antennenkommission ein.
 

Wir sind bestrebt, ein zukunftsträchtiges Kabelfernsehnetz zu betreiben. Über das Kabelnetz können Sie zahlreiche Fernseh- und Radioprogramme, ab Frühjahr 2006 auch in digitaler Qualität, empfangen. Ausserdem besteht die Möglichkeit des Internet-Anschlusses über das Kabelnetz.   

 

Anschlussgebühren

Bei Neubauten mit Anschluss an unsere Kabelnetzanlage werden folgende einmaligen Anschlussgebühren erhoben (exkl. MWSt):

 

pro Gebäude mit eigener Assek Nr.
pro Wohnung / Betriebsstätte, inklusive einer Anschlussdose                       
zusätzlich pro Anschlussdose 

CHF     2'150
CHF        350
CHF        150 *  


* Zusätzliche Dosen in bestehenden Wohnungen sind meldepflichtig und gebührenpflichtig.

 

Die Anschlussbedingungen lesen Sie hier.

 

 

Benützungstarif

Monatsgebühr TV / Radio (exkl. MWST und Urheberrechts-Gebühren)                      CHF 15 / Abonnent

 

Verantwortlich       
                                           

Lukas Nadig                                       

Telefon 

044 200 15 50


Kabelbau GIB-Solutions AG  
(durch Gemeinde beauftragte, konzessionierte Firma)          

044 200 00 00   

 

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Ortsbild- und Denkmalschutz 
Uitikon ist nicht irgendein Dorf. Trotz der Nähe zu Zürich ist Uitikon nicht, wie so manche andere Gemeinde, zur Allerweltsagglomeration mutiert. Uitikon ist ein sehr altes Dorf.   

Die Gemeinde Uitikon setzt seit einigen Jahren erfolgreich für die Erhaltung des schützenswerten Dorfkerns (Kernzone I) einen denkmalpflegerischen Berater ein.

 

- Attilio D’Andrea, AD & AD, Büro für Architektur, Bauforschung und Kunsgeschichte, Unterstammheim 

 

Seine Aufgabe ist im wesentlichen, die „Rechte“ der Bauten in der Kernzone wahrzunehmen, Argumente für deren Erhaltung und wider deren Abbruch zu sammeln und vorzutragen, den Charakter eins Altbaus aufzuzeigen und entstellende Umbauten festzustellen oder auch Neubauprojekte zu bewerten, die sich nur auf sich selbst beziehen und sich nicht in das Miteinander der Hauslandschaft einfügen wollen.

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie bitte sich an uns.

 

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Orts- und Quartierplanung       

Richt- und Nutzungsplanung, Bau- und Zonenordnung, Quartierplanung, Gestaltungspläne etc.    

 

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Werkleitungspläne

Bezug von Plan- und Datenauszügen aus dem Land-Informationssystem.

 

 1. Werkplan (Auszug aus dem Leitungskataster)
    Datenauszüge (nummerische Produkte) 
    Verrechnung nach den Bestimmungen für die amtliche Vermessung 
    (Gebührenverordnung für Vermessungsdaten des Kantons Zürich / 
    Tarif der Plan- und Datenausgabe des Kantons Zürich)
Gemeindeingenieurbüro



 
2. Orientierungsplan (Auszug aus MapInfo) 
    (einzelne oder mehrere Medien)  max. A3, schwarz/weiss oder farbig,
    pro Planausdruck  weitere mit gleichem Inhalt je
Bauamt
CHF 40
CHF   2
3. Nachführung für grössere Überbauungen und Quartierpläne nach Aufwand

 

  

Gesetzliche Grundlagen  

Art. 1 Gegenstand

Der nachstehende Anhang regelt Zuständigkeiten und Abläufe und Kosten von Daten- und Planauszügen aus dem Land-Informationssystem (LIS) der Gemeinde Uitikon an Dritte.

 

 

Art. 2 Zweck

Die Datenausgabe dient Ingenieuren, Architekten und Bauunternehmern zur Planung und Ausführung von Bauten. Sie enthält Informationen über die Lage von unterirdischen Leitungen sowie weitere im LIS verwaltete Daten.

 

 

Art. 3 Geltungsbereich

Die Bestimmungen gelten für sämtliche im LIS verwalteten Daten. Soweit übergeordnete Erlasse bestehen, definieren diese Vorschriften die für den Betrieb notwendigen Bestimmungen.

 

 

 

Art. 4 Rechtsverhältnis

Der Daten- und Planbezug untersteht dem öffentlichen Recht. Mit Dauerbenützern kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden.

 

 

Art. 5 Bezugsberechtigung

Die im LIS Uitikon verwalteten Daten sind öffentlich. Aus Datenschutzgründen kann das Be-zugsrecht eingeschränkt werden. Über grossflächige Bezüge entscheidet die Gemeinde.

 

 

Art. 6 Weiterverwendung 
         der Daten

Die Plan- und Datenauszüge dürfen vom Bezüger ausschliesslich für den eigenen Gebrauch genutzt werden. Sie dürfen weder verändert noch unverändert an Dritte weitergegeben oder zur Verfügung gestellt werden. Davon ausgenommen ist die projektbezogene Weitergabe die-ser Daten im Rahmen des Verwendungszweckes.
 Die Verwendung der Daten und Planauszüge zu gewerblichen Zwecken und für Publikationen ist in jedem Fall bewilligungspflichtig. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Straf- und Urheberrechts sowie des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

  
Art. 7 BezugstellenGemeindeingenieurbüro (Nachführungsstelle LIS)
Gemeindewerke Uitikon



  Baulicher Zivilschutz
- Massnahmen zur Steuerung der Schutzplatzproduktion
- Herabsetzung der Pflichtschutzplätze

In ständig bewohnten Gebäuden kann unter gewissen Voraussetzungen anstelle eines Schutzraumbaus eine Ersatzabgabe geleistet werden.

Die Voraussetzung für die Herabsetzung sind in folgenden Ausgleichsgebieten gegeben:

 

HALDE, RINGLI, WALDEG, WAENGI

 

Hingegen gilt:

• Schutzraumbau in Gebäuden, deren Anforderungen mehr als 2 Schutzplätze betragen im Ausgleichsgebiet: WALDEG

• Schutzraumbau in Gebäuden, deren Anforderungen mehr als 50 Schutzplätze betragen: HALDE, RINGLI, WAENGI


Für weitere Auskünfte wenden Sie bitte sich an uns.

 

Verantwortlich Telefon
Lukas Nadig
Bausekretär
044 200 15 50
Baulicher Zivilschutz
Thomas Hofmann, Gemeindeingenieurbüro
052 354 22 52

   

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