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Lost and Found

Falls Sie etwas gefunden haben oder selbst etwas verloren haben, können Sie uns dies mitteilen und wir publizieren dies auf dieser Seite:

Gegenstände:1 Digitale Fotokamera der Marke Nikon, gefunden am 31. Jan. 2009 beim Spielplatz Mettlenstrasse; bitte melden bei Herr Waldmeier, 079 77 87 86
  
  
Tiere:--
  
  
  

 Meldestelle für Findeltiere unter www.gefundene-tiere.ch

Mit einer Verordnung hat der Regierungsrat die Rechtsgrundlage für den Betrieb einer Meldestelle für gefundene oder vermisste Tiere geschaffen. Die Meldestelle ist bereits seit Januar 2006 in Betrieb und nimmt Meldungen von Finderinnen und Findern über ein Standardformular per Internet, Fax oder Post entgegen.

Bisher mussten Finder/innen von Tieren wie bei anderen Fundgegenständen den Fund bei der von der Gemeinde bezeichneten Stelle (Bsp. Polizei) anzeigen. Nach einer am 1. April 2003 in Kraft getretenen Änderung des Zivilgesetzbuchs ist vorgeschrieben, dass die Kantone nach einer Übergangsfrist eine Stelle bezeichnen, bei der gefundene Tiere zu melden sind. Mit der Verordnung über die Meldestelle für gefundene Tiere hat der Regierungsrat die kantonale Rechtsgrundlage für die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen Meldestelle geschaffen. Sie tritt am 1. Mai 2005 in Kraft. Die zenrale Meldestelle des Kantons Zürich hat bereits am 1. Januar 2005 ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist administrativ dem kantonalen Veterinäramt angegliedert, arbeitet jedoch operativ unabhängig. Die Meldestelle verfolgt das Ziel, die Rückführquote gefundener Tiere mit der zentralen Bearbeitung der Fundanzeigen zu erhöhen.

Meldungen über gefundene Tiere können einerseits im Internet unter der im Titel erwähnten Homepage-Adresse eingegeben werden. Anderseits stehen bei Gemeinden, Polizeistellen, Tierarztpraxen und Tierheimen Formulare zur Verfügung. Wer ein Tier gefunden hat, kann das Formular ausfüllen und der Meldestelle per Fax oder Post zustellen. Die Meldestelle ist rein administrativ tätig und kann keine Tiere bei sich aufnehmen. Die Verantwortung für das Findeltier bleibt bei der Finderin oder beim Finder, solange sie oder er es nicht einem Tierheimm übergeben und schriftlich darauf verzichtet hat. Für die Unterbringung gefundener Tiere stehen im Kanton Zürich zahlreiche geeignete Institutionen zur Verfügung. Die Meldestelle publiziert die Angaben über gefundene Tiere ohne Personendaten im Internet. Diese Internet-Platform wird vom Tierschutzverlag Zürich betrieben, der die Findeltier-Datenbank dank grosszügigen Spendengeldern entwickeln konnte. Auch verschiedene andere Kantone haben sich dieser Datenbank angeschlossen, was die kantonsübergreifende Bearbeitung der Anzeigen erleichtert. Die Meldestelle nimmt auch Anzeigen zu vermissten Tieren entgegen, damit die Rückführquote erhöht werden kann. Der Tierschutzverlag Zürich betreibt dazu im Internet unter www.tier-vermisst.ch eine weitere Datenbank. Vermisstmeldungen können analog den Fundanzeigen über das Inteernet oder mit dem Formular per Fax oder Post eingereicht werden.  

Nach zwei Monaten kann das Tier behalten werden

Die Neuplatzierung von Findeltieren war bisher dadurch erschwert, dass nach dem Zivilgesetzbuch Fundgegenstände -  wozu auch Tiere zählten -  erst nach 5 Jahren ins Eigentum der Finderin oder des Finders übergingen und bis zum Ablauf dieser Frist durch den bisherigen Eingentümer vom neuen Besitzer zurückgefordert werden konnten. Mit der Anpassung des Zivilgesetzbuches wurde diese Frist nun für Haustiere auf 2 Monate reduziert. Nach Ablauf der Frist erhält die Finderin/der Finder eine Mitteilung von der Meldestelle, ob die Eigentümerin oder der Eigentümer ermittelt werden konnten. Ist dies nicht der Fall, kann die Finderin oder der Finder das Tier behalten, oder es wird durch das Tierheim neu platziert. Kann die Eigentümerin oder der Eigentümer durch Abgleich mit Vermisstmeldungen ermittelt werden, erhält sie oder er ebenfalls eine Mitteilung. Dabei muss die Eigentümerin oder der Eigentümeer zur teilweisen Deckung des Verwaltungsaufwands eine Gebühr bezahlen.

Kontakt: Meldestelle für Findeltiere des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich
Telefon gefundene Tiere: 0848 848 244
Telefon vermisste Tiere: 0848 848 254
zuerich@gefundene-Tiere.ch

 

 



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