Internet, Radio, TV, Antenne
*** Probleme mit französischen Radiosendern. Lesen Sie hier mehr. ***
Die Programme Kanali 10 (Griechenland) und TIMM (Deutschland) haben die Verbreitung über Satellit eingestellt. Bis auf weiteres erscheint auf diesen Programmplätzen ein Testbild. Es ist davon auszugehen, dass diese Situation permanent ist und diese Programme definitiv vom Programmangebot gestrichen werden müssen.
Aufschaltungsbegehren für Radio/TV-Sender
In Uitikon ist die bestehende Gemeinschaftsantennen-Anlage im Besitz der Politischen Gemeinde Uitikon. Die Anforderungen an ein Mehrzweckkommunikationsnetz wachsen mit der technischen Entwicklung und Verbreitung der modernen Kommunikationsdienste. Für die Belange der Gemeinschaftsantennen-Anlage setzt der Gemeinderat die
Wir sind bestrebt, ein zukunftsträchtiges Kabelfernsehnetz zu betreiben. Über das Kabelnetz können Sie zahlreiche Fernseh- und Radioprogramme, seit Frühjahr 2006 auch in digitaler Qualität, empfangen. Ausserdem besteht die Möglichkeit des Internet-Anschlusses über das Kabelnetz.
Begründete Aufschaltbegehren können dem Antennensekretariat angemeldet werden (von Vorteil mit Bedürfnisnachweis z. B. mit Unterschriftenliste). Die
Aktuelle Gesuche / Abklärungen
(wird laufend aktualisiert)
Abonnementsgebühr für Gemeinschaftsantennen-Anlage
Gestützt auf Art. 13, Ziffer 3 der Verordnung über Bau, Betrieb und Unterhalt der Gemeinschaftsantennen-Anlage für Fernsehen, Radio und Mehrzweck-Kommunikations-Systeme wird eine jährliche Abonnementsgebühr pro Wohneinheit erhoben.
Die Abonnementsgebühr beträgt pro Wohneinheit und Jahr CHF 180.00 (zzgl. 7,6% MwST)
Mit der Jahresgebür werden bei Neuanschlüssen Nachbezüge für frühere Monate belastet. Allfällige Mutationen bezüglich der Benützung der Anschlüsse sind jeweils dem Sekretariat der Antennenkommission Uitikon mitzuteilen.
Gebühren für Urheber- und Nachbarrechte
Die Grundeigentümerschaft wird pro Abonnement und Jahr mit Gebühren für Urheber- und Nachbarrechte belastet. Mit dem Urheberrechtsgesetz werden nicht nur die Urheberrechte, sondern auch die Rechte der Interpreten und Sendeunternehmen, die so genannten Nachbarrechte, geschützt.
Gebühr für Urheber- und Nachbarrechte pro Monat (Tarif seit 1.1.2007) CHF 2.08
Total pro Abonnent und Jahr CHF 25.00
zzgl. 7,6% MwST
Die Gemeinde Uitikon hat als Kabelnetzbetreiberin diese Gebühr zu erheben und via Verband Swisscable den Verwertungsgesellschaften abzuliefern.
| Programm | Bemerkungen | Stand | Termin / Entscheid |
| Fernsehen | |||
Aufschaltgesuche und Wünsche für Digital-TV-Sender werden gesammelt und halbjährlich behandelt. | |||
| Radio |
| Verantwortlich Lukas Nadig | Telefon 044 200 15 50 |
Sind Radio oder TV-Anschlusskabel bzw. Cablemodem-Kabel und Netzstecker richtig eingesteckt?
Bitte entsprechende Bezeichnungen auf Antennensteckdose und Empfänger beachten!
Sind alle Programme / Dienste oder nur einzelne von der Störung betroffen? Ist mein Gerät korrekt konfiguriert?
Im Zweifelsfall bitte die Bedienungsanleitung des betroffenen Gerätes zu Rate ziehen.
Sind auch bei den Geräten der Nachbarn Störungen zu beobachten?
| Wenn Ja: | Innerhalb der Geschäftszeiten* Allgemeine Auskünfte & Informationen Antennensekreteriat, Telefon 044 200 15 50 flashcable Internet, TV & Radio |
| Ausserhalb der Geschäftszeiten: | Alle Dienste (TV/Radio/Internet) |
| Wenn Nein: | Mit grosser Wahrscheinlichkeit weist Ihr Empfänger einen Defekt Konkaktieren Sie bitte Ihren Fachhändler! |
Wartung und Unterhalt
In Uitikon ist die bestehende Gemeinschaftsantennen-Anlage im Besitz der Politischen Gemeinde Uitikon. Die Anforderungen an ein Mehrzweckkommunikationsnetz wachsen mit der technischen Entwicklung und Verbreitung der modernen Kommunikationsdienste. Für die Belange der Gemeinschaftsantennen-Anlage setzt der Gemeinderat die
Wir sind bestrebt, ein zukunftsträchtiges Kabelfernsehnetz zu betreiben. Das Kabelnetz und die Kopfstation werden regelmässig im Auftrag der Gemeinde durch
Aber nicht nur der Unterhalt der gemeindeeigenen Infrastrukturanlage ist wichtig. Wir empfehlen Liegenschaftsbesitzern und Hausverwaltungen ihre hausinterne Kabelinstallation auf den neuesten technischen Stand nachzurüsten. Nur so kann die Qualität des attraktiven Angebotes vollumfänglich genutzt werden. Insbesondere in Bezug auf Internet über das Kabelnetz ist dies Voraussetzung.
Richtlinien bietet der Schweiz. Verband für Kabelnetzbetreiber „Swisscable“ an.
| Verantwortlich | Telefon |
| Lukas Nadig | 044 200 15 50 |
Die Gemeinde Uitikon verwaltet die Werkleitungspläne über verschiedene Medien, u.a. über das Kabelnetz.
Bei Bauvorhaben sind vor Baubeginn die Werkleitungen zu erheben. Betreffend allfällig tangierten Leitungen ist mit den zuständigen Werkträgern Kontakt aufzunehmen.
| Verantwortlich | Telefon |
| Lukas Nadig | 044 200 15 50 |
| Links | Online Schalter |
www.swisscable.ch | Werkleitungsplan |
| www.flashcable.ch |