Uitikon Wappen
Notfallnummern Sitemap Impressum Hilfe Drucken Functional Navigation
Uitikon Wappen Uitikon Titelbild

Internet, Radio, TV, Antenne

Haben Sie Fragen zu:

 

  
***  Probleme mit französischen Radiosendern.  Lesen Sie hier mehr.  *** 

Die Programme Kanali 10 (Griechenland) und TIMM (Deutschland) haben die Verbreitung über Satellit eingestellt. Bis auf weiteres erscheint auf diesen Programmplätzen ein Testbild. Es ist davon auszugehen, dass diese Situation permanent ist und diese Programme definitiv vom Programmangebot gestrichen werden müssen.

 
 

Aufschaltungsbegehren für Radio/TV-Sender 
 

In Uitikon ist die bestehende Gemeinschaftsantennen-Anlage im Besitz der Politischen Gemeinde Uitikon. Die Anforderungen an ein Mehrzweckkommunikationsnetz wachsen mit der technischen Entwicklung und Verbreitung der modernen Kommunikationsdienste. Für die Belange der Gemeinschaftsantennen-Anlage setzt der Gemeinderat die Antennenkommission ein.

 

Wir sind bestrebt, ein zukunftsträchtiges Kabelfernsehnetz zu betreiben. Über das Kabelnetz können Sie zahlreiche Fernseh- und Radioprogramme, seit Frühjahr 2006 auch in digitaler Qualität, empfangen. Ausserdem besteht die Möglichkeit des Internet-Anschlusses über das Kabelnetz.

 

Begründete Aufschaltbegehren können dem Antennensekretariat angemeldet werden (von Vorteil mit Bedürfnisnachweis z. B. mit Unterschriftenliste). Die Antennenkommission prüft das Bedürfnis, die technische Machbarkeit und die finanziellen Auswirkungen. 

 

Aktuelle Gesuche / Abklärungen

(wird laufend aktualisiert)
 
Abonnementsgebühr für Gemeinschaftsantennen-Anlage
Gestützt auf Art. 13, Ziffer 3 der Verordnung über Bau, Betrieb und Unterhalt der Gemeinschaftsantennen-Anlage für Fernsehen, Radio und Mehrzweck-Kommunikations-Systeme wird eine jährliche Abonnementsgebühr pro Wohneinheit erhoben.
Die Abonnementsgebühr beträgt pro Wohneinheit und Jahr CHF 180.00 (zzgl. 7,6% MwST)
Mit der Jahresgebür werden bei Neuanschlüssen Nachbezüge für frühere Monate belastet. Allfällige Mutationen bezüglich der Benützung der Anschlüsse sind jeweils dem Sekretariat der Antennenkommission Uitikon mitzuteilen.

Gebühren für Urheber- und Nachbarrechte
Die Grundeigentümerschaft wird pro Abonnement und Jahr mit Gebühren für Urheber- und Nachbarrechte belastet. Mit dem Urheberrechtsgesetz werden nicht nur die Urheberrechte, sondern auch die Rechte der Interpreten und Sendeunternehmen, die so genannten Nachbarrechte, geschützt.

Gebühr für Urheber- und Nachbarrechte pro Monat (Tarif seit 1.1.2007)              CHF   2.08
Total pro Abonnent und Jahr                                                                            CHF  25.00
                                                                                                                   zzgl. 7,6% MwST

Die Gemeinde Uitikon hat als Kabelnetzbetreiberin diese Gebühr zu erheben und via Verband Swisscable den Verwertungsgesellschaften abzuliefern.
 

 

ProgrammBemerkungenStandTermin / Entscheid
Fernsehen   

Aufschaltgesuche und Wünsche für Digital-TV-Sender werden gesammelt und halbjährlich behandelt.

   
    
Radio   

 

 

 

 

Verantwortlich   
Lukas Nadig
Telefon
044 200 15 50    

                                                                                        

top

 

 

  

Störungsmeldung

 

Sind Radio oder TV-Anschlusskabel bzw. Cablemodem-Kabel und Netzstecker richtig eingesteckt?
Bitte entsprechende Bezeichnungen auf Antennensteckdose und Empfänger beachten! 

 

Sind alle Programme / Dienste oder nur einzelne von der Störung betroffen? Ist mein Gerät korrekt konfiguriert?

Im Zweifelsfall bitte die Bedienungsanleitung des betroffenen Gerätes zu Rate ziehen. 

 

Sind auch bei den Geräten der Nachbarn Störungen zu beobachten?

 

Wenn Ja: Innerhalb der Geschäftszeiten*

Allgemeine Auskünfte & Informationen
Antennensekreteriat, Telefon 044 200 15 50
 

flashcable Internet, TV & Radio
GIB-Solutions AG, Telefon, Telefon 044 200 00 00
* siehe www.flashcable.ch

  
Ausserhalb der Geschäftszeiten:

Alle Dienste (TV/Radio/Internet)
Störungsdienst Securitas AG, Telefon 044 466 64 96

  
 Wenn Nein:

Mit grosser Wahrscheinlichkeit weist Ihr Empfänger einen Defekt
auf.  

Konkaktieren Sie bitte Ihren Fachhändler!

 

top
 

 

 

Wartung und Unterhalt

In Uitikon ist die bestehende Gemeinschaftsantennen-Anlage im Besitz der Politischen Gemeinde Uitikon. Die Anforderungen an ein Mehrzweckkommunikationsnetz wachsen mit der technischen Entwicklung und Verbreitung der modernen Kommunikationsdienste. Für die Belange der Gemeinschaftsantennen-Anlage setzt der Gemeinderat die Antennenkommission ein.

Wir sind bestrebt, ein zukunftsträchtiges Kabelfernsehnetz zu betreiben. Das Kabelnetz und die Kopfstation werden regelmässig im Auftrag der Gemeinde durch GIB-Solutions AG gewartet. Haben Sie trotzdem ein Problem festgestellt?

 

Aber nicht nur der Unterhalt der gemeindeeigenen Infrastrukturanlage ist wichtig. Wir empfehlen Liegenschaftsbesitzern und Hausverwaltungen ihre hausinterne Kabelinstallation auf den neuesten technischen Stand nachzurüsten. Nur so kann die Qualität des attraktiven Angebotes vollumfänglich genutzt werden. Insbesondere in Bezug auf Internet über das Kabelnetz ist dies Voraussetzung.

 

Richtlinien bietet der Schweiz. Verband für Kabelnetzbetreiber „Swisscable“ an.  

 

Verantwortlich       Telefon
Lukas Nadig044 200 15 50 

                                             

top

 

 

 

Werkleitungsplan   

Die Gemeinde Uitikon verwaltet die Werkleitungspläne über verschiedene Medien, u.a. über das Kabelnetz.    

   

Bei Bauvorhaben sind vor Baubeginn die Werkleitungen zu erheben. Betreffend allfällig tangierten Leitungen ist mit den zuständigen Werkträgern Kontakt aufzunehmen.    

 

Verantwortlich Telefon    
Lukas Nadig044 200 15 50    

                                                                             

top    

 


LinksOnline Schalter

www.swisscable.ch 

Werkleitungsplan   
www.flashcable.ch 

 



Zürcherstrasse 59
CH 8142 Uitikon
Tel:044 200 15 00
Fax: 044 200 15 01
info@uitikon.org