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Gemeindeversammlung / Wahlen / Abstimmungen

Gemeindeversammlung

In der Regel finden 2 x pro Jahr (meistens Mai und November) im grossen Saal des Üdiker-Huus die Gemeinde-
versammlungen statt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten jeweils einen Monat vor der Gemeindeversammlung die Informationsbroschüre in die Haushaltungen zugestellt. In den Broschüren werden die Einladungen zu allen Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Kirchgemeinden mit Traktandenlisten und Berichten zu den einzelnen Geschäften publiziert.       
  

2010 
Mittwoch, 2. Juni 2010 / Protokoll
Politische Gemeinde
Schulgemeinde
Donnerstag, 27. Mai 2010
Kath. Kirchgemeinde
Freitag, 11. Juni 2010
Ref. Kirchgemeinde
Mittwoch, 24. November 2010
Politische Gemeinde
Schulgemeinde
Ref. Kirchgemeinde
Donnerstag, 25. November 2010
Kath. Kirchgemeinde

 
  
 
Wahlen / Abstimmungen

Bitte beachten Sie, dass hier jeweils nur das Gemeinderesultat veröffentlicht wird. Die Gesamtergebnisse können unter www.kanton.zh.ch oder www.admin.ch abgerufen werden.
  
  
2010 
13. Juni 2010 
26. September 2010 
28. November 2010 

   

Abstimmungslokale:



Gemeindehaus:Sonntag9.30 — 11.30 Uhr
Kindergarten Ringlikon:Sonntag9.30 — 11.30 Uhr

 
Ausübung des Stimmrechtes:Der Stimmberechtigte hat folgende Möglichkeiten:



















1. Persönlich an der Urne oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung ab Montag vor dem Abstimmungswochende. Dabei ist der Stimmrechtsausweis abzugeben.

2. Stellvertretung durch eine in der gleichen Gemeinde wohnhafte stimm-
berechtigte Person, der Stimmrechtsausweis ist dabei immer zu unterschreiben. Niemand darf mehr als 2 Personen vertreten. Der Stellvertreter muss gleichzeitig seinen Stimmrechtsausweis abgeben.

3. Briefliche Stimmabgabe. Wer brieflich stimmen will, stellt der Gemeindever-
waltung ein mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" versehenes Kuvert mit folgendem Inhalt zu:

- Stimmrechtsausweis mit der unterschriebenen Erklärung der stimmberechtigten
   Person, dass sie brieflich stimmen will.

- Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen neutralen Umschlag

Ist der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet, gilt die Stimmabgabe als ungültig!
Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Couverts mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" müssen bis zur  Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag eintreffen. Später eintreffende Sendungen fallen ausser Betracht.

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